Europäische Union

88/89/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Februar 1988 über den Abschluß des Ergänzungsprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31988D0089. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31988D0089 88/89/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Februar 1988 über den Abschluß des Ergänzungsprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Amtsblatt Nr. L 053 vom 27/02/1988 S. 0090 - 0090 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 26 S. 0059 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 26 S. 0059 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 1988 über den Abschluß des Ergänzungsprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (88/89/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238, auf Empfehlung der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Ergänzungsprotokoll zu dem am 12. September 1963 in Ankara unterzeichneten Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (2) zu genehmigen - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Ergänzungsprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor (3). Artikel 3 Dieser Beschluß wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 22. Februar 1988. Im Namen des Rates Der Präsident H.-D. GENSCHER (1) Stellungnahme vom 20. Januar 1988 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2) ABl. Nr. 217 vom 29. 12. 1964, S. 3687/64. (3) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.