Europäische Union

2003/207/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-3/36.700 — Industriegase und medizinische Gase) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2782)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2003-05-17

Quellenkennung: 32003D0207. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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bene der Beneluxstaaten. Grenzüberschreitende Vergeltungsmaßnahmen werden gewöhnlich von dem Konzern, dem der betreffende Gasanbieter angehört, organisiert oder zumindest koordiniert ( 28 ). (85) Die Branche ist dadurch gekennzeichnet, dass die Preise und sonstigen Lieferbedingungen für die Abnehmer sowohl bei Flaschengasen als auch bei Flüssiggasen unterschiedlich sind. Neue Abnehmer werden mit niedrigen Preisangeboten und günstigen Lieferbedingungen gewonnen. Diese Preise und Bedingungen werden jährlich, gewöhnlich am Beginn eines jeden Kalenderjahres, erhöht bzw. verschärft. Obwohl jedes Gas ein homogenes Erzeugnis darstellt und der Abnehmer die Anbieter mühelos wechseln kann, geht aus Studien, die von einigen Unternehmen im Industriegassektor durchgeführt wurden, hervor, dass die Abnehmer „ihrem“ Anbieter nichtsdestoweniger in hohem Maße die Treue halten ( 29 ). Dies lässt sich mit dem Serviceaspekt des Industriegasgeschäfts erklären, wozu sowohl eine rasche und verlässliche Versorgung als auch eine gute Beratung des Abnehmers im Hinblick auf die Verwendung des Erzeugnisses zählen. Die Kunden neigen daher dazu, trotz der regelmäßigen, von ihnen zu finanzierenden Preiserhöhungen bei ihrem Anbieter zu bleiben. Erst wenn der Unterschied zwischen dem gegebenen Preisniveau und den viel günstigeren Preisen und Bedingungen der Wettbewerber ein bestimmtes Maß überschreitet, werden die Abnehmer einen Wechsel erwägen. Der bestehende Anbieter muss dann mit dem Preis entweder entgegenkommen oder er verliert seinen Abnehmer. In beiden Fällen wird er wahrscheinlich zu Gegenmaßnahmen greifen und einem Abnehmer seines Mitbewerbers günstige Bedingungen mit einer ähnlichen Entnahmestelle anbieten. (86) Bei jedem Anbieter von in Gasflaschen gelieferten Industriegasen sind daher zwei Preisniveaus zu unterscheiden: ein (variabler) Preis für jeden seiner bestehenden Kunden und ein Mindestpreis, der der Anlockung neuer Kunden dient. Ein ähnlicher Unterschied besteht auch bei den Preisen für Industriegase, die in flüssiger Form geliefert werden. VERFAHRENDIE ERMITTLUNGEN (87) Am 11. und 12. Dezember 1997 wurden gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 gleichzeitig und ohne Vorwarnung Ermittlungen auf dem Betriebsgelände von AGA, Air Liquide, Air Products und Hoek Loos durchgeführt. (88) Im Laufe des Jahres 1998 wurde gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 gegen BOC, Hydrogas, Messer und Westfalen ermittelt. DIE AUSKUNFTSVERLANGEN (89) Am 24. Juli 1998 wandte sich die Kommission gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 mit Auskunftsverlangen an AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos, NTG und Praxair. (90) Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 wurden am 14. September 1998 auch an die ACP und die IJsfabriek Strombeek, am 12. Oktober 1998 an Westfalen, BOC und Indugas, am 13. Oktober 1998 erneut an die ACP, am 30. Oktober 1998 an Messer, am 12. November 1998 an Hydrogas und am 22. Dezember 1998 erneut an BOC gerichtet. (91) Weitere Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 wurden am 7. April 1999 an AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer 1999 sowie am 12. April 1999 an Hydrogas gerichtet. (92) Am 20. Januar 1998 wurde ein Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 an die Wirtschaftsvereinigung VFIG gerichtet. (93) Die letzten Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 wurden am 22. Februar 2002 an AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos, Messer, Westfalen, BOC und NTG sowie am 5. Juni 2002 an AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos, Messer, Westfalen und BOC gerichtet. (94) In diesen Auskunftsverlangen wurden die Unternehmen aufgefordert, Informationen über Sitzungen mit Wettbewerbern beizubringen, Klarstellungen im Zusammenhang mit Unterlagen, die während der Untersuchungen auf dem Betriebsgelände sichergestellt wurden, zu treffen und Angaben über die allgemeinen Preiserhöhungen und sonstigen Lieferbedingungen zu machen. Sie wurden auch um ihre Stellungnahme bezüglich Marktdefinition ersucht und gebeten, ihre Marktanteile und den Gesamtwert des Markts zu schätzen sowie zusätzliche Angaben über ihre Wirtschaftstätigkeit zu machen. DAS VERWALTUNGSVERFAHREN (95) Am 9. Juli 2001 leitete die Kommission im vorliegenden Fall ein Verfahren ein und nahm eine Mitteilung von Beschwerdepunkten an, die an die nachstehenden acht, im Bereich Industriegase und medizinische Gase in den Niederlanden tätigen Unternehmen gerichtet war. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte erhielten: AGA Gas BV, Air Liquide BV, Air Products Europe Inc., BOC Group Plc., NV W.A. Hoek's Machine- en Zuurstoffabriek, Messer Nederland BV, Nederlandse Technische Gasmaatschappij BV und Westfalen Gassen Nederland BV. (96) Alle Empfänger der Mitteilung der Beschwerdepunkte nahmen schriftlich zu den Einwendungen der Kommission Stellung. (97) Die Unternehmen hatten zur Akte der Kommission Zugang, und zwar über eine CD-ROM-Kopie, die ihnen kurz nach Eröffnung des Verfahrens zugesandt wurde. (98) Eine mündliche Anhörung fand am 10. Januar 2002 statt. Es nahmen die folgenden Unternehmen an der Anhörung teil: AGA AB als Nachfolger von AGA Gas BV, Air Liquide BV, Air Products Europe Inc. im Namen von Air Products Nederland BV, BOC Group Plc., NV Hoek Loos, Messer Nederland BV und Westfalen Gassen BV. (99) Wie schon in ihrer schriftlichen Antwort bestritten zwei der betroffenen Unternehmen, nämlich Air Liquide und Westfalen, den Sachverhalt, wie er in der Mitteilung der Beschwerdepunkt dargelegt war, während vier Unternehmen, AGA, Hoek Loos, Air Products und Messer feststellten, dass sie den Sachverhalt im Wesentlichen nicht bestritten. Die BOC brachte angesichts ihrer damaligen minimalen Marktpräsenz nur einige unwesentliche Punkte zum Ausdruck, während die NTG bei der Anhörung nicht erschien. (100) Unabhängig davon, ob sie den Sachverhalt bestritten oder nicht, warfen die meisten anwesenden Unternehmen die Frage der Verjährung auf. Sie erklärten, dass in der Akte der Kommission zwischen 1992 und 1994 beweiskräftige Unterlagen fehlten und dass die behaupteten, vor 1992 erfolgten Verstöße angesichts der Tatsache, dass die unangekündigten Ermittlungen am 11. und 12. Dezember 1997 stattfanden, verjährt seien. Dieser Punkt wird in Teil II unter Abschnitt E angesprochen. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER VERSTÖSSEEINLEITUNG (101) Die Kommission verfügt in ihren Akten über Beweise, dass die Unternehmen, die als Anbieter von Industriegasen in den Niederlanden eine führende Stellung einnahmen, im Zeitraum 1989-1997 regelmäßig zu Sitzungen zusammentraten. Bei diesen Sitzungen a) wurde der Prozentsatz oder der Betrag besprochen und festgesetzt, um den die Preise für Flaschengase — und manchmal auch für Flüssiggase — im folgenden Jahr für die bestehenden Kunden erhöht und die Lieferbedingungen verschärft werden sollten; b) wurde vereinbart, sich bei der bestehenden Kundschaft für einen Zeitraum von zwei bis fünf Monaten nicht in die Quere zu kommen, damit diese Preiserhöhungen umgesetzt werden konnten; c) wurde vereinbart, bei Anboten für Flaschengas- oder Flüssiggaslieferungen an Neuabnehmer Mindestpreise einzuhalten und d) es wurde vereinbart, sonstige Mindestgeschäftsbedingungen für Flaschen- und Flüssiggaslieferungen einzuhalten. Diese Bedingungen betrafen in erster Linie die Miete und die den Abnehmern verrechneten Beförderungskosten. Sie kamen außerdem überein, für Flüssiggaslieferungen eine Tropfenabgabe und für Flaschengaslieferungen eine Sicherheits- und Umweltabgabe einzuführen. (102) Obwohl diese Punkte zusammenhängen und den gemeinsamen Zweck verfolgten, das Preisniveau für Industriegase in den Niederlanden anzuheben — oder zumindest nicht zu verschlechtern —, werden sie dennoch getrennt beschrieben und analysiert. (103) Die Kommission verfügt über Beweise, dass die führenden Unternehmen im Industriegassektor der Niederlande im Zeitraum 1989-1997 regelmäßige Sitzungen abhielten. An einigen dieser Sitzungen nahmen auch kleinere Wettbewerber teil. Bei diesen Sitzungen erörterten die Teilnehmer Fragen von gemeinsamem Interesse. Diese Sitzungen gaben ihnen regelmäßig Gelegenheit für eine Besprechung, die Festsetzung und Umsetzung von Preiserhöhungen und Geschäftsbedingungen für Flüssiggas- und Flaschengaslieferungen. Diese wettbewerbsfeindlichen Sitzungen wurden durch bilaterale Kontakte zwischen den verschiedenen Unternehmen ergänzt. (104) In den frühen Jahren des Kartells, ab 1989, nahmen die Industriegasanbieter an „Sitzungen zu Fragen der Sicherheit“ teil. Solche Treffen fanden in Restaurants mehrmals jährlich statt. Sie wurden manchmal mit einem Mittagessen verbunden und von einem der beteiligten Unternehmen organisiert. Es wurde der Entwurf einer Tagesordnung verteilt, die keine Punkte betreffend Preise oder sonstige Geschäftsbedingungen enthielt. In den folgenden Absätzen wird gezeigt, dass die nicht in der Tagesordnung enthaltenen Punkte bei diesen Sitzungen sehr wohl zur Sprache kamen. Union Carbide, Hoek Loos, AGA, Air Products und Air Liquide nahmen in den Jahren 1989-1991 an einer oder an mehreren Sitzungen zu Sicherheitsfragen teil. Das Unternehmen Air Products stellt fest, dass sein Geschäftsführer die Teilnahme 1990 einstellte und dass Union Carbide bei den von ihm besuchten Treffen nicht immer anwesend war ( 30 ). (105) Später wurden die Sitzungen der Mitglieder der VFIG zum bevorzugten Instrument für die Erörterung und Festsetzung von Preisen und sonstigen Lieferbedingungen. Die offiziellen Sitzungen der VFIG wurden 1989 aufgenommen und fanden gewöhnlich in Utrecht statt, wo das Sekretariat der VFIG seinen Sitz hat. Die vom Sekretär an die Mitglieder verschickte Einladung enthielt auch den Tagesordnungsentwurf und den Entwurf des Protokolls der vorangegangenen Sitzung. (106) In Beantwortung eines Auskunftsverlangens gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 legte die VFIG die Berichte über die von ihr organisierten Sitzungen vor. Die Teilnahme an den Sitzungen der VFIG ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Tabelle 5 Sitzungen der VFIG Messer Air Products Hydrogas Indugas Westfalen NTG Hoek Loos AGA Air Liquide BOC 11.10.1989   X       X X X X   14.3.1990   X       X X X 0   19.9.1990*                     20.12.1990   0       X X X X   27.3.1991   0       0 X X X   18.9.1991 0 X 0     0 X X X 0 12.12.1991*                     11.2.1992 X X 0     X X X 0 0 23.9.1992*                     5.11.1992* 0 X X     X X X 0 0 17.2.1993 0 X X     0 X X X 0 15.6.1993 X X 0     0 X X X 0 3.9.1993 X X 0 X   X X X X 0 16.9.1993 (keine Angaben)                     16.12.1993 X X X 0   0 X X X 0 17.3.1994 X X X X   X X X X 0 18.5.1994*                     23.6.1994 X X X 0   X X X X X 14.10.1994 X X X 0 X X X X X X 18.11.1994 X X X 0 X 0 X X X X 25.1.1995*                     28.4.1995 X X X X X X X X X X 26.9.1995 0 X X 0 X 0 X X X X 23.1.1996*                     14.3.1996 0 X X X X X X 0 X 0 23.10.1996 0 X X 0 X 0 X X X 0 14.3.1997 0 X X X 0 X X X X X 2.10.1997 0 X X 0 X 0 X X X 0 5.2.1998 0 0 0 X 0 0 X X 0 0 20.3.1998 X 0 X 0 X X X X X X * = abgesagt, 0 = abwesend, X = anwesend (107) Ab 1995 gingen die größeren Unternehmen der Branche, nämlich AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer dazu über, sich auch inoffiziell außerhalb des Rahmens der VFIG zu treffen. Diese Treffen wurden abwechselnd von einem der Unternehmen in einem Restaurant in Breda und 1997 auch in Barendrecht organisiert. Es gab für diese Treffen keine offizielle Tagesordnung und es wurde auch kein offizielles Protokoll geführt. Die Treffen fanden mehrmals jährlich statt und wurden zumindest bis Ende 1997 fortgeführt ( 31 ). Bei diesen Treffen wurden, wie im Folgenden gezeigt wird, von den Unternehmen die Preise und sonstigen Lieferbedingungen besprochen und festgesetzt. (108) Die Teilnahme an den Treffen von AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer in Breda oder Barendrecht geht aus der folgenden Tabelle hervor und beruht auf den Antworten, die von den Unternehmen gegeben wurden: Tabelle 6 Sitzungen in Breda/Barendrecht Air Products AGA Air Liquide Messer Hoek Loos 9.3.1995   X       11.5.1995 X         15.9.1995 X         23.11.1995 X X       5.6.1996 X   X     2.10.1996 X X X     19.3.1997 X   X     20.6.1997 X X       8.7.1997 X X       9.9.1997     X     X = Datum, an das sich die Unternehmen erinnern. Leerstellen = vom Unternehmen nicht beantwortet. Anmerkung: Air Liquide: keine Angaben für 1995 verfügbar; Messer: keine Angaben verfügbar; Hoek Loos: keine Angaben verfügbar. (109) Im gesamten Zeitraum 1989-1997 kam es auch zu einer Reihe von bilateralen Kontakten, die in Form von Briefen, Faxmitteilungen und Zusammenkünften erfolgten. Diese dienten dazu, die Wettbewerber, die an den Sitzungen nicht teilgenommen hatten, über die Ergebnisse der Sitzungen zu informieren und die Umsetzung dieser Vereinbarungen zu erörtern. Bei vielen dieser Kontakte wurde über die Preise und Lieferbedingungen für bestimmte Kunden verhandelt und in einigen Fällen wurde diese auch vereinbart ( 32 ). ABSPRACHEN ÜBER PREISERHÖHUNGENÜberblick (110) Die Kommission verfügt in ihrer Akte über Beweise, dass die Wettbewerber die Preiserhöhungen, die sie für ihre Stammkunden für Flaschengase und in einigen Fällen auch für Flüssiggase im folgenden Jahr planten, ab 1989 regelmäßig besprachen und vereinbarten. An dieser verbotenen Zusammenarbeit nahmen zumindest die folgenden Unternehmen teil: Hoek Loos, Air Products und AGA von 1989 bis 1991 sowie von 1993 bis 1997, Air Liquide und Messer in den Jahren 1990/1991 und von 1993 bis 1997 sowie Westfalen und BOC in den Jahren1994/1995. Kartellsitzungen und Absprachen (111) Am 24. November 1989 bestand zwischen Hoek Loos, AGA und Air Products eine Vereinbarung, wonach der Preis für Flaschengaslieferungen 1990 um ungefähr 5 % angehoben werden sollte. (112) Bei AGA wurde ein in englischer Sprache verfasstes, internes Memo, datiert mit 24. November 1989, mit dem Vermerk „vertraulich“ sichergestellt, in dem es um ein „Treffen zu Sicherheitsfragen“ ging und das folgenden Wortlaut hatte: „Alle Teilnehmer vereinbaren eine Preiserhöhung für Flaschengase in der Größenordnung von ± 5 %. HL 4,9 %, UC 5 %, AGA 5 %, AP 5 %. Diese Information wird von […] der Firma HL an AL weitergegeben. Wir werden AL um ein Moratorium von 4-5 Monaten ersuchen. Mit sofortigem Beginn. Das gleiche gilt für HL, AGA, UC, AP. Dies bedeutet, dass wir uns ab jetzt nur auf unsere eigenen Abnehmer konzentrieren sollten. Alle sollen einen Vorschlag für eine Preisliste für Flüssiggase ausarbeiten. Die Sitzung, bei der eine solche Preisliste abschließend besprochen und vereinbart wird, ist für den 12. Januar anberaumt. Alle werden versuchen, die den bisherigen Kunden berechneten Preise für Flüssiggas zu verbessern. NACH DER LEKTÜRE BITTE VERNICHTEN“  ( 33 ) (113) Die gemeinsame Vereinbarung führte 1990 zu einer Preiserhöhung, die über dem Niveau lag, das die AGA ohne die Vereinbarung festgesetzt hätte. Nur einen Monat vor Abschluss der Vereinbarung hatte die AGA in einem internen Vermerk vom 30. Oktober 1989 (der bei Messer sichergestellt wurde) noch an Preiserhöhungen von nur 4 % für 1990 gedacht ( 34 ). (114) AGA setzte die Vereinbarung betreffend die Preiserhöhung von 5 % um, wie dies aus der internen Anweisung bei AGA vom 28. November 1989 betreffend die Umsetzung der fünfprozentigen Preiserhöhung für bestehende Kunden  ( 35 ) hervorgeht, die den folgenden Wortlaut hat: „Betrifft: Preiserhöhung und Befüllungszuschlag … 1. Preise Flaschengase/Miete und Transport Diese werden ab 1. Januar um 5 % erhöht. Dieser Prozentsatz erstreckt sich auch auf den Transport. Die Miete wird mit 1 Cent für einzelne Gasflaschen und 2 Cent für Gasflaschen in Packungen angepasst. Die prozentuelle Anpassung ist auf die neuen Erwartungen, die man für die Entwicklung im Jahre 1990 hegt, zurückzuführen. 2. …“ (115) Zwischen Vertretern von Hoek Loos, Air Products, AGA und Air Liquide kam es am 22. November 1990 erneut zu einem Treffen, bei dem eine Preiserhöhung von 5-7 % ab 1. Januar 1991 vereinbart wurde: (116) Bei Air Liquide wurden interne Aufzeichnungen vom 22. November 1990  ( 36 ) sichergestellt, in denen unter anderem von „Preiserhöhungen“ die Rede war: „1. Flüssiggase — Tropfenabgabe 2. Mindestpreise — Erhöhung 3. Preiserhöhung 1.1.1991 (5-7) ad 1: HL: Alle Abnehmer kontaktiert — ab 1.11.90. Etwa 30 Reaktionen (wenige, daher). DFL 36.- AP: Schreiben am 16.11. abgesandt. Absolut jeder beginnt mit 1.12. DFL 36,-. Bereits mündliche/schriftliche Reaktionen. AGA: Die großen akzeptieren sie nicht (Nedstaal, AKZO), etwa 50 % kontaktiert. Beginn 1.12. AL: Wartegebühr eingeführt. Tropfenabgabe ab 1.1. Argumente: Gesetze über Fahrtzeit, Warteschlangen, Kraftstoff, höhere Versicherungskosten, strengere Bestimmungen, Schulungskosten. In neuen Verträgen in der Regel einzuführen. …“ (117) Air Liquide war nicht in der Lage, der Kommission Auskünfte darüber zu erteilen, in welchem Rahmen dieses Treffen stattgefunden hat und wer daran teilnahm, mit Ausnahme von Verkaufsleiter […] für Air Liquide, dessen Handschrift von ihnen identifiziert wurde ( 37 ). In ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte stellte Air Liquide fest, dass es sich bei diesen Unterlagen nur um persönliche Notizen von […] handle und diese keinen Beweis dafür darstellten, dass das Unternehmen eine verbindliche Verpflichtung eingegangen sei ( 38 ). (118) Die Kommission hält diese Antwort für nicht glaubwürdig, da die Aufzeichnungen eindeutig zusammenfassen, was die Wettbewerber im Sinne hatten und man aus den Notizen den Eindruck gewinnt, dass sie im Zuge einer Besprechung aufgezeichnet wurden. (119) In den Jahren 1990/1991 war zumindest zwischen AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos, Messer eine Vereinbarung über Preiserhöhungen von 6 % für Gase und Dienstleistungen in Kraft, die zwischen November 1990 und Februar 1991 umgesetzt wurden. (120) In einem internen Memo von AGA (in englischer Sprache), datiert mit 27. November 1991  ( 39 ) , heißt es über Messer: „Alle Gasunternehmen einschließlich MG vereinbarten die Anwendung von Preisuntergrenzen — Miete und Transportkosten (siehe Anhang). In Wirklichkeit wendet MG Preise an, die weit unter diesen Preisen liegen: 20-30 %. Dies führt zu zahlreichen Preissenkungen und/oder dem Verlust von Kunden. In den letzten Jahren haben wir einen servicebewussten Markt geschaffen. Wettbewerber wie MG versuchen den Markt dahin zu bringen, dass nur noch das Preiskriterium berücksichtigt wird. Auch MG hat den Preiserhöhungen von 6 % für Gase und Dienstleistungen zugestimmt. MG hat auch einem Moratorium im Laufe der Monate November, Dezember, Januar und Februar zugestimmt, um mit den Abnehmern Verhandlungen über Preiserhöhungen führen zu können. Alle Gasunternehmen, einschließlich AGA, leiden sehr unter der unkontrollierten Art und Weise, in der sich MG auf dem Markt verhält. Ich habe zwei Vorschläge: Besprechung mit Stephan Messer Vorbereitung von kurzfristigen Vergeltungsmaßnahmen in Deutschland.“ (121) Aus dem obigen Memo geht hervor, dass sich Messer in der Zwischenzeit der Gruppe von Unternehmen angeschlossen hatte, die wettbewerbsfeindliche Treffen abhielten. Die Kommission stellt fest, dass ein Vertreter von AGA auf einem der zwei Ausfertigungen dieses Dokuments ( 40 ) neben „Preiserhöhung von 6 %“ den Vermerk geschrieben hat „Aber Messer hat das auf jene Fälle, wo es möglich ist, beschränkt“. (122) In seiner Beantwortung der Mitteilung der Beschwerdepunkte stellte Messer fest, dass die Schlussfolgerungen in Bezug auf die Beteiligung Messers an der Vereinbarung aufgrund des oben genannten Memos von AGA zu weit gingen. Messer argumentiert, dass das interne Memo nur die persönliche Interpretation der Auffassung AGAs in Bezug auf die Haltung Messers widerspiegle und zeige, dass AGA sich der Tatsache bewusst gewesen sei, dass Messer seine eigene Politik verfolgte ( 41 ). (123) Die Kommission stellt jedoch fest, dass Messer mit seinen Wettbewerbern kommuniziert haben muss, um seine Absichten in Bezug auf die vereinbarte Preiserhöhung zu besprechen, wie aus der Stellungnahme des Vertreters von AGA in Randnummer 120 hervorgeht. (124) Darüber hinaus ist sich die Kommission bewusst, dass möglicherweise zu Beginn 1991 ein Treffen der Vertreter von Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und AGA stattgefunden hat, bei dem der Erfolg der kurz vorher erfolgten Umsetzung der sechsprozentigen Preiserhöhung für 1991 besprochen wurde. (125) Ein handgeschriebenes Memo (in niederländischer Sprache) über dieses Treffen, das bei Air Liquide sichergestellt wurde  ( 42 ) , hält unter anderem fest: „Preiserhöhung […]: alles ist gestiegen Transportkosten Flüssiggas BOC/Messer Flaschengas Westf./Messer/AL HL: 6 % sowohl bei Flüssiggas als auch bei Flaschengas. Laut Index ein Wachstum von 6 % AGA: nur 20 % des Plans umgesetzt Laut Index ein Wachstum von 6 % … Tropfenabgabe bei Flüssiggasen von den meisten eingeführt …“ (126) In Beantwortung der Fragen der Kommission datierte Air Liquide das Dokument mit „um 1990“ und bezeichnete es als „persönliche Aufzeichnungen von […], wahrscheinlich nach einer Kontaktnahme“ ( 43 ). Bei dem von Air Products zu diesem Treffen entsandten Vertreter scheint es sich um den Geschäftsführer […] gehandelt zu haben. (127) Ebenfalls bei Air Liquide wurde eine handschriftliche Notiz sichergestellt, die das Unternehmen mit Anfang 1991 ( 44 ) datiert. Sie hat folgenden Wortlaut: „AGA senkte Niveau trotz der vereinbarten Preiserhöhungen.“ ( 45 ) (128) Beim Treffen der VFIG-Mitglieder am 16. Dezember 1993 vereinbarten AGA, Air Liquide, Air Products, Hoek Loos und Messer eine Preiserhöhung ab dem 1. Januar 1994. Indugas, BOC und NTG nahmen an dem Treffen nicht teil. (129) Ein handgeschriebenes Memo, das bei Air Liquide  ( 46 ) sichergestellt wurde und in niederländischer Sprache verfasst ist, hält unter anderem fest: „Preiserhöhung. HL per 1/1'94 um 4,5 % höher — MG und AP werden Preise ebenfalls anheben. Anscheinend Einigung über Preiserhöhung ab 1/1, aber nicht über Prozentsatz oder Mindestniveau.“ (130) Dies wird in handschriftlichen Notizen, die von AGA  ( 47 ) übergeben wurden, bestätigt: „16.12.93 VFIG. ……… Preiserhöhung: H-L: Brief an Abnehmer Anfang Januar.“ (131) Eine weitere Bestätigung findet s

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