Europäische Union

82/753/EGKS: Beschluß des Rates vom 8. November 1982 über die Bestimmung von vier maßgebenden Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen

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Avis juridique important | 31982D0753 82/753/EGKS: Beschluß des Rates vom 8. November 1982 über die Bestimmung von vier maßgebenden Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen Amtsblatt Nr. L 317 vom 13/11/1982 S. 0024 - 0024 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 2 S. 0027 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 2 S. 0027 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 1982 über die Bestimmung von vier maßgebenden Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen (82/753/EGKS) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 18, in Erwägung nachstehender Gründe: Im Hinblick auf die Neubesetzung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für einen Zeitraum von zwei Jahren hat der Rat durch Beschluß vom 26. Oktober 1982 die maßgebenden Organisationen aufgefordert, Listen mit zwei Kandidaten für jeden der ihnen zugewiesenen Sitze aufzustellen. Bei dieser Gelegenheit hat sich der Rat vorbehalten, die Bestimmung der Organisationen, denen die Benennung der Kandidaten für die Gruppe der Arbeitnehmer obliegt, zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Den nachstehend genannten maßgebenden Arbeitnehmerorganisationen obliegt es, Kandidatenlisten aufzustellen, aufgrund deren - in der für jede Organisation angegebenen Anzahl - die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der EGKS ernannt werden, die sie vertreten sollen: FRANKREICH 1.2 // - Confédération Générale du Travail (CGT), Paris // 1 Sitz, // - Confédération Française Démocratique du Travail (CFDT), Paris // 1 Sitz, // - Confédération Générale des Cadres (CGC), Paris // 1 Sitz, // - Confédération Générale du Travail - Force Ouvrière (CGT - FO), Paris // 1 Sitz. Geschehen zu Brüssel am 8. November 1982. Im Namen des Rates Der Präsident H. CHRISTOPHERSEN

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.