Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/1743 des Rates vom 28. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf die Einrichtung eines Fachausschusses für Schiffsverkehr und Multimodalität zu vertretenden Standpunkt

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1.10.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 348/27 BESCHLUSS (EU) 2021/1743 DES RATES vom 28. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf die Einrichtung eines Fachausschusses für Schiffsverkehr und Multimodalität zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „VGV“) wurde im Namen der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (1) geschlossen und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. (2) Der regionale Lenkungsausschuss wurde durch den VGV für die Verwaltung und die ordnungsgemäße Durchführung des VGV eingesetzt. Nach Artikel 26 VGV hat der regionale Lenkungsausschuss Beschlüsse über die Einrichtung von Fachausschüssen anzunehmen. (3) Fachausschüsse können dem regionalen Lenkungsausschuss Vorschläge in ihrem Fachbereich zur Beschlussfassung unterbreiten. Die Fachausschüsse setzen sich aus Vertretern der Vertragsparteien des VGV zusammen. Alle Mitgliedstaaten der Union können als Beobachter beiwohnen. (4) Der regionale Lenkungsausschuss soll in Kürze einen Beschluss zur Einrichtung eines Fachausschusses für Schiffsverkehr und Multimodalität annehmen. (5) Die Einrichtung eines Fachausschusses für Schiffsverkehr und Multimodalität wird dazu beitragen, das Ziel des VGV, nämlich die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft im Bereich des Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Seeverkehrs und der Entwicklung des Verkehrsnetzes zwischen der Union und den südosteuropäischen Parteien, zu erreichen. (6) Der Fachausschuss für Schiffsverkehr und Multimodalität sollte sich mit wichtigen Fragen des Schiffsverkehrs, der Seeverkehr, Binnenschifffahrt und Häfen umfasst, sowie mit Aspekten der Multimodalität befassen und die effiziente Nutzung dieses Verkehrs fördern. (7) Es ist zweckmäßig, den im regionalen Lenkungsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Einrichtung eines Fachausschusses für Schiffsverkehr und Multimodalität festzulegen, da ein solcher Beschluss für die Durchführung des VGV erforderlich ist und gegenüber der Union bindend sein wird — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingesetzten regionalen Lenkungsausschuss in Bezug auf die Einrichtung eines Fachausschusses für Schiffsverkehr und Multimodalität zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des regionalen Lenkungsausschusses (2). Geringfügige Änderungen an diesem Entwurf eines Beschlusses können von den Vertretern der Union im regionalen Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 28. September 2021. Im Namen des Rates Die Präsidentin S. KUSTEC (1)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1). (2)  Siehe Dokument ST 11514/21 unter http://register.consilium.europa.eu.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.