Europäische Union

82/269/Euratom: Beschluß des Rates vom 26. April 1982 zur Genehmigung des Abschlusses durch die Kommission der Protokolle mit dem Königreich Schweden und mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung der Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik

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Avis juridique important | 31982D0269 82/269/Euratom: Beschluß des Rates vom 26. April 1982 zur Genehmigung des Abschlusses durch die Kommission der Protokolle mit dem Königreich Schweden und mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung der Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik Amtsblatt Nr. L 116 vom 30/04/1982 S. 0018 - 0018 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0059 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 4 S. 0059 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 26. April 1982 zur Genehmigung des Abschlusses durch die Kommission der Protokolle mit dem Königreich Schweden und mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung der Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik (82/269/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, gestützt auf den Entwurf der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat gemäß den Richtlinien des Rates Protokolle zur Änderung der Abkommen über Zusammenarbeit mit Schweden und mit der Schweiz auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik ausgehandelt. Es empfiehlt sich, den Abschluß dieser Protokolle durch die Kommission zu billigen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Abschluß durch die Kommission der Protokolle mit dem Königreich Schweden und mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung der Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik wird genehmigt. Der Wortlaut dieser Protokolle ist diesem Beschluß beigefügt. Geschehen zu Luxemburg am 26. April 1982. Im Namen des Rates Der Präsident L. TINDEMANS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.