Europäische Union

Addendum zu dem BESCHLUSS ATALANTA/3/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 21. April 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/369/GASP) ( ABl. L 112 vom 6.5.2009 )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009X0514(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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14.5.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 119/40 ADDENDUM zu dem BESCHLUSS ATALANTA/3/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 21. April 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/369/GASP) (Amtsblatt der Europäischen Union L 112 vom 6. Mai 2009) Der folgende Anhang ist dem Beschluss Atalanta/3/2009 vom 21. April 2009 hinzuzufügen: „ANHANG LISTE DER DRITTSTAATEN NACH ARTIKEL 2 ABSATZ 1 — Norwegen“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.