Europäische Union
Beschluss (EU) 2020/1237 der Kommission vom 25. August 2020 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, bestimmte der in Artikel 3 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5757) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020D1237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2020282DE.01002201.doc.html text/html
- 32020D1237-6b654ccab6c18ccaf29f.zip application/zip
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