Europäische Union

2005/756/EG: Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2005 zur Aufhebung des Beschlusses 2001/131/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Haiti im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

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28.10.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 285/45 BESCHLUSS DES RATES vom 17. Oktober 2005 zur Aufhebung des Beschlusses 2001/131/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Haiti im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2005/756/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das am 1. April 2003 in Kraft getretene AKP-EG-Partnerschaftsabkommen (1), insbesondere auf Artikel 96, gestützt auf das Interne Abkommen der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (2), insbesondere auf Artikel 3, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Auf der Grundlage des Beschlusses 2001/131/EG (3) wurde die Gewährung von finanzieller Unterstützung für Haiti im Anschluss an die Ergreifung „geeigneter Maßnahmen“ gemäß Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens teilweise ausgesetzt. (2) Der Beschluss 2004/681/EG gilt bis 31. Dezember 2005 und sieht vor, dass die Maßnahmen nach sechs Monaten überprüft werden. (3) Im März 2005 erstellte eine Arbeitsgruppe, die in Haiti von der Präsidentschaft der Europäischen Union, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Land eingesetzt wurde, einen Bewertungsbericht über die Fortschritte bei der ausdrücklichen Verpflichtung der haitianischen Regierung, die wesentlichen Elemente des Artikels 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, vor allem, was die Menschenrechtslage, die demokratischen Grundsätze und den Rechtsstaat betrifft, einzuhalten, damit das Land zu einer uneingeschränkt verfassungsmäßigen und demokratischen Ordnung zurückkehren kann. (4) Die derzeitige Lage in Haiti ist hinsichtlich der Sicherheit, der Achtung der Menschenrechte und der Armut äußerst besorgniserregend. Dies wurde durch den Bericht der Mission des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom April 2005 bestätigt. Die internationale Gemeinschaft hat jedoch mehrfach ihren Willen zur Unterstützung der Übergangsregierung und der haitianischen Bevölkerung bei ihren Bemühungen auf dem Weg zu Demokratie und wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung bekräftigt. (5) Die Übergangsregierung verdient das Vertrauen der Europäischen Union bei der Gewährleistung des politischen Übergangs, insbesondere durch die Veranstaltung freier und gerechter Wahlen unter uneingeschränkter Berücksichtigung des hierfür angekündigten Zeitplans — BESCHLIESST: Artikel 1 Der Beschluss 2001/131/EG wird aufgehoben. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Schreiben im Anhang dieses Beschlusses wird den Haitianischen Behörden übermittelt. Artikel 3 Das Europäische Parlament wird unverzüglich vollständig über diesen Beschluss unterrichtet. Geschehen zu Luxemburg am 17. Oktober 2005. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. BECKETT (1)   ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. (2)   ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376. (3)   ABl. L 48 vom 17.2.2001, S. 31. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2004/681/EG (ABl. L 311 vom 8.10.2004, S. 30). ANHANG Sehr geehrter Herr Premierminister, die Europäische Union misst Artikel 9 des Cotonou-Abkommens größte Bedeutung bei. Die AKP-EG-Partnerschaft beruht auf der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Diese sind wesentliche Elemente des Abkommens und bilden somit den Eckpfeiler unserer Beziehungen. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union den Machtwechsel in Haiti genau verfolgt, der mit der Ernennung der von Ihnen geführten neuen Übergangsregierung von Haiti begann, die am 17. März 2004 im Anschluss an einen umfassenden Konsultationsprozess auf der Grundlage des CARICOM/OAS-Plans vereidigt wurde. Am 12. Mai 2004 fanden zwischen Ihnen und der Europäischen Kommission in Brüssel Gespräche statt, bei denen die politische Agenda der Übergangsregierung für die Wiederherstellung der demokratischen, verfassungsmäßigen Ordnung erörtert wurde. Die Europäische Union nahm die von Ihnen insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Menschenrechtslage, der Wahrung demokratischer Grundsätze — einschließlich der Abhaltung freier und fairer Wahlen —, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung eingegangenen Verpflichtungen zur Kenntnis, die in Ihrem Schreiben vom 25. Mai 2004 an die Europäische Kommission dargelegt sind. Diese bindenden Verpflichtungen, die ihre grundlegende Bedeutung für unsere Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen behalten, dürften in absehbarer Zeit zu einer größeren politischen Stabilität in Haiti führen. Die Europäische Union hat die Entwicklungen in Haiti in allen Bereichen eng mitverfolgt und eine sehr aktive Rolle bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um die Unterstützung des Landes auf seinem ehrgeizigen und schwierigen Weg zur demokratischen Staatsführung gespielt. Wir sind der festen Überzeugung, dass die haitianische Bevölkerung ein Anrecht auf ein besseres Leben in einem sicheren und stabilen Haiti hat, in dem die demokratischen Grundsätze, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung uneingeschränkt geachtet werden. Wie Sie wissen, hat die Europäische Union eine führende Rolle bei der Formulierung und Annahme des Übergangsrahmens für die Zusammenarbeit gespielt und war auf der Washingtoner Konferenz 2004 der Geber mit der höchsten Einzelzusage für die Entwicklung in Haiti. Seither wurden viele Fortschritte erzielt und die Finanzströme erreichen schrittweise das gewünschte Niveau, da die Kapazität der Länder zur Aufnahme der finanziellen und technischen Hilfe zugenommen hat. Die Europäische Union hat sehr eng mit allen wichtigen internationalen Akteuren zusammengearbeitet und uneingeschränkte Unterstützung für die UN-Mission in Haiti (MINUSTAH) und größte Bemühungen zu Unterstützung der Regierung und der haitianischen Staatspolizei bei der Schaffung der Sicherheits- und Stabilitätsvoraussetzungen zugesagt, die für die Abhaltung von Wahlen im Herbst 2005 und für die erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsprogramme erforderlich sind. Die Europäische Union hat die in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht erreichten Fortschritte anhand eigener Mittel und anhand der Berichte des Sicherheitsrats über Haiti geprüft. Wir sind der Ansicht, dass eine zusätzliche finanzielle Hilfe für den demokratischen Prozess in Haiti von Nutzen wäre und haben deshalb beschlossen, die mit dem Beschluss 2001/131/EG ergriffenen Maßnahmen aufzuheben und die Zusammenarbeit mit Haiti mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten, einschließlich einer etwaigen Haushalthilfe, uneingeschränkt wieder aufzunehmen. Gemäß diesen Maßnahmen sollte die Unterzeichnung des Nationalen Richtprogramms für Haiti im Rahmen des 9. EEF nach den Parlamentswahlen mit der neuen demokratisch gewählten Regierung erfolgen. Die Programmierung des 9. EEF in Zusammenarbeit mit Ihrer Regierung ist derzeit im Gange und das NRP wird so rasch wie möglich unterzeichnet, sobald diese Programmierung abgeschlossen ist. Es ist wichtig, dass dieser Prozess schnell voranschreitet, damit die damit zusammenhängenden, für die haitianische Bevölkerung vorteilhaften Projekte auch rasch umgesetzt werden können. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass unsere Bedenken in Bezug auf die Lage in Ihrem Lande nach wie vor bestehen. Um den Erfolg der Zusammenarbeit zu gewährleisten, muss die derzeit unzureichende Kapazität für die Aufnahme von Hilfe durch eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Aufbau der Strukturen für die Verwaltung der Hilfe gestärkt werden. Die Europäische Union erwartet von der Übergangsregierung und der künftigen gewählten Regierung Haitis, dass sie in dieser Hinsicht entscheidende Schritte unternehmen. Die Durchführungsmodalitäten werden an die Verwaltungskapazität des Landes im Bereich der öffentlichen Finanzen angepasst. Die Europäische Union wird den Fortgang des Demokratisierungsprozesses und insbesondere die Umsetzung der von der Übergangsregierung eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen Menschenrechte, innerstaatlicher Dialog, demokratische Grundsätze und Economic Governance sowie die Fortschritte hinsichtlich der Abhaltung von Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen aufmerksam beobachten. In dieser Hinsicht wird die Europäische Union den eingeleiteten Wahlprozess unterstützen. Sie erwartet von der Übergangsregierung in diesem Zusammenhang wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit — wozu auch Schritte zur Beendigung der Straffreiheit bei Menschenrechtsverstößen und die Weiterführung der Reformen der haitianischen Staatspolizei und des Justizwesens gehören. Die Europäische Union richtet an die haitianische Regierung ferner die Aufforderung zur Fortsetzung eines umfassenden Dialogs mit allen politischen und gesellschaftlichen Kräften, die der Gewalt entsagen, um eine dauerhafte Stabilität und nationale Aussöhnung in Haiti zu erreichen. Wir nehmen Kenntnis von der eventuellen Änderung des Wahlzeitplans, wonach Kommunalwahlen im Dezember 2005 und Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in zwei Runden im November 2005 und im Januar 2006 stattfinden werden, wodurch es der neuen Regierung immer noch möglich wäre, ihr Amt im Februar 2006 anzutreten. Die Europäische Union fordert die haitianische Regierung nachdrücklich auf, an der Vorbereitung und Durchführung freier und fairer Wahlen festzuhalten, und unterstreicht, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen beim Wahlzeitplan kommen darf. Die Europäische Union selbst bietet Unterstützung in Höhe von 18 Mio. EUR für den Wahlprozess. Darüber hinaus zieht die Europäische Union die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission in Erwägung. Die Europäische Union wird zu ihrer engen Verbundenheit mit den Entwicklungen in Haiti stehen, in dem sie einen kontinuierlichen und verstärkten politischen Dialog im Rahmen des Cotonou-Abkommens mit Ihrer Regierung und der im Anschluss an die bevorstehenden Wahlen gebildeten neuen Regierung pflegt. Mit vorzüglicher Hochachtung Brüssel, den Für die Kommission Im Namen des Rates

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.