Europäische Union
2010/194/: Beschluss der Kommission vom 31. März 2010 zur Änderung der Entscheidung 2009/1/EG der Kommission über eine von der Republik Bulgarien beantragte Ausnahmegenehmigung gemäß der Entscheidung 2008/477/EG der Kommission zur Harmonisierung des Frequenzbands 2500 — 2690 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1987)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32010D0194. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2010086DE.01004801.doc.html text/html
- 32010D0194-fe424418500e6ddcaf25.zip application/zip
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.