Europäische Union

93/586/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. Oktober 1993 zur Genehmigung der in Dänemark bei der Zuteilung zusätzlicher Referenzmengen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zu beachtenden Kriterien (Nur der dänische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31993D0586 93/586/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. Oktober 1993 zur Genehmigung der in Dänemark bei der Zuteilung zusätzlicher Referenzmengen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zu beachtenden Kriterien (Nur der dänische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 279 vom 12/11/1993 S. 0045 - 0045 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Oktober 1993 zur Genehmigung der in Dänemark bei der Zuteilung zusätzlicher Referenzmengen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zu beachtenden Kriterien (Nur der dänische Text ist verbindlich) (93/586/EWG)DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1560/93 (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: Nach Artikel 3 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 soll mit der erfolgten Gesamtmengenerhöhung um 0,6 % eine zusätzliche Zuteilung an die von einer besonderen Referenzmenge ausgeschlossenen, die in Berggebieten tätigen Erzeuger und die Erzeuger gemäß Artikel 5 der genannten Verordnung ermöglicht werden. Nach der letztgenannten Bestimmung werden die Erzeuger nach objektiven, im Einvernehmen mit der Kommission festzulegenden Kriterien bestimmt. Die von Dänemark am 5. und 20. Juli 1993 vorgeschlagenen Kriterien sollten genehmigt werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Bestimmungen über die in Dänemark vorgesehene Zuteilung zusätzlicher Referenzmengen an sich als hauptberuflich tätige Landwirte, neu einrichtende Landwirte und an Landwirte, deren gemäß Verordnung (EWG) Nr. 775/87 des Rates (3) ausgesetzten Referenzmengen endgültig gekürzt wurden, werden genehmigt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet. Brüssel, den 27. Oktober 1993 Für die Kommission René STEICHEN Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 405 vom 31. 12. 1992, S. 1. (2) ABl. Nr. L 154 vom 25. 6. 1993, S. 30. (3) ABl. Nr. L 78 vom 20. 3. 1987, S. 5.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.