Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/991 des Rates vom 7. Juni 2021 über die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage und zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU

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Quellenkennung: 32021D0991. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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99(5), 2009899999(5), 2009905180 and 2009 90 59(5), 2202 10, 2202 99 19, 2203, 2204 21 79, 2204 21 80, 2204 21 83, 2204 21 84, 2204 29 83, 2204 29 84, 2206 00 59, 2206 00 89, 2208 70(3), 2208 90(3), 2402 20, 3208, 3209, 3214 10 90, 3920 10, 3923 21, 4819 20 00, 7113, 7114, 7115, 7117, 7308 90, 9404 21 10, 9404 21 90, 9404 29 10, 9404 29 90. (1)  Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1). (2)  Ausgenommen nicht-biologische Erzeugnisse. (3)  3 Ausgenommen tropische Erzeugnisse. (4)  4 Nur Erzeugnisse des KN-Codes 2208 40 auf Rumbasis. (5)  5 Wenn der Brixwert des Erzeugnisses mehr als 20 beträgt. ANHANG II IN DEN BEWERTUNGSBERICHT GEMÄSS ARTIKEL 3 AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN 1.    Schätzung der Produktionsmehrkosten. Die französischen Behörden übermitteln der Kommission einen zusammenfassenden Bericht mit genügend Daten, die erforderlich sind, um festzustellen, ob Mehrkosten anfallen, die die Selbstkostenpreise der einheimischen Produktion gegenüber den Erzeugnissen von außerhalb verteuern. Die im zusammenfassenden Bericht enthaltenen Informationen müssen mindestens folgende Angaben, sofern verfügbar, umfassen: Inputkosten, Kosten im Zusammenhang mit der Lagerung (übermäßige Lagerhaltung und längerer Umschlag), Kosten im Zusammenhang mit der Überdimensionierung von Anlagen, Mehrkosten im Zusammenhang mit Arbeitskräften und Finanzierung. Diese Angaben müssen mindestens für jede Warenkategorie der Positionen des Harmonisierten Systems entsprechend den ersten vier Ziffern der Kombinierten Nomenklatur gemacht werden. Der zusammenfassende Bericht enthält darüber hinaus die „Warenblätter“, die sich auf die Mehrkosten beziehen, die Frankreich weiterhin regelmäßig entstehen. 2.    Sonstige Zuschüsse Die französischen Behörden übermitteln der Kommission das Verzeichnis aller sonstigen Beihilfen und Stützungsmaßnahmen zur Deckung der Produktionsmehrkosten, die den Wirtschaftsbeteiligten entstehen und mit der äußersten Randlage der Gebiete Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte und Réunion in Zusammenhang stehen. 3.    Auswirkungen auf den Haushalt der öffentlichen Hand Die französischen Behörden ergänzen Tabelle 1 durch eine Schätzung des Gesamtbetrags (in EUR) der aufgrund der unterschiedlichen Anwendung der „octroi de mer“ erhobenen und nicht erhobenen Steuern. Tabelle 1 Jahr( 1) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anmerkungen( 2) Nicht erhobene Steuern( 3)               Steuereinnahmen — Einfuhren( 4)               Steuereinnahmen — einheimische Produktion( 5)               Anmerkungen zur Tabelle: (1) Die Informationen liegen möglicherweise nicht für alle aufgeführten Jahre vor. (2) Soweit relevant, Anmerkungen und Klarstellungen hinzufügen. (3) „Nicht erhobene Steuern“: Gesamtbetrag (in EUR) der aufgrund von auf die einheimische Produktion angewandten unterschiedlichen Besteuerung (Ermäßigungen/Befreiungen) nicht erhobenen Steuern. Auf der Ebene der Erzeugnisse wird der Betrag berechnet, indem der Betrag der verkauften einheimischen Produktion (ohne Ausfuhren) mit der angewandten unterschiedlichen Besteuerung multipliziert wird. Der Indikator wird dann durch Addition der für jedes Erzeugnis erhaltenen Ergebnisse berechnet. (4) „Steuereinnahmen — Einfuhren“: Gesamtbetrag (in EUR) der bei der Einfuhr der Erzeugnisse erhobenen Sondersteuer „octroi de mer“. (5) „Steuereinnahmen — einheimische Produktion“: Gesamtbetrag (in EUR) der auf die einheimische Produktion erhobenen Sondersteuer „octroi de mer“. 4.    Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gesamtleistung Die französischen Behörden füllen die Tabelle 2 für jedes Gebiet aus und liefern alle Informationen, welche die Auswirkungen der unterschiedlichen Besteuerung auf die sozioökonomische Entwicklung dieser Gebiete belegen. Die in der Tabelle geforderten Indikatoren beziehen sich auf die Leistung der Sektoren, die in den Genuss einer unterschiedlichen Besteuerung kommen, im Verhältnis zur allgemeinen Leistung der Wirtschaft in diesen Gebieten in äußerster Randlage. Wenn einige der Indikatoren nicht verfügbar sind, werden andere Daten über die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gesamtleistung dieser Gebiete bereitgestellt. Tabelle 2 Jahr( 1) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anmerkungen( 2) Regionale Bruttowertschöpfung               — In den Sektoren, für die eine unterschiedliche Besteuerung gilt(3)               Gesamtbeschäftigung in der Region               — In den Sektoren, für die eine unterschiedliche Besteuerung gilt( 3)               Zahl der aktiven Unternehmen               — In den Sektoren, für die eine unterschiedliche Besteuerung gilt(3)               Preisniveauindex — französisches Mutterland               Preisniveauindex — Gebiete in äußerster Randlage               Anmerkungen zur Tabelle: (1) Die Informationen liegen möglicherweise nicht für alle aufgeführten Jahre vor. (2) Soweit relevant, Anmerkungen und Klarstellungen hinzufügen. (3) „Sektoren, für die eine unterschiedliche Besteuerung gilt“: Wirtschaftssektoren (Definition der NACE oder ähnliche), für deren Produktion überwiegend (bezogen auf das Produktionsvolumen) eine unterschiedliche Besteuerung gilt. 5.    Spezifikationen der Regelung Die französischen Behörden füllen die Tabellen 3 und 4 für jede Ware (SH4, SH6, NC8 bzw. TARIC10) und pro Jahr (von 2019 bis 2024) für jedes der Gebiete Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte und Réunion aus. Die Liste umfasst nur die Erzeugnisse, für die eine unterschiedliche Besteuerung gilt. Tabelle 3: Ausweis der Erzeugnisse und angewandten Sätze Erzeugnis, für das eine unterschiedliche Besteuerung gilt — Zollnomenklatur (4, 6, 8 oder 10 Ziffern) Jahr Externer Steuersatz der Sondersteuer „octroi de mer“( 1) Interner Steuersatz der Sondersteuer „octroi de mer“( 2) Angewendeter Besteuerungsunterschied( 3) Anmerkungen( 4)   2019           2020           2021           2022           2023         Anmerkungen zur Tabelle: (1) „Externer Steuersatz der Sondersteuer ‚octroi de mer‘“: auf Einfuhren angewendeter Steuersatz der Sondersteuer „octroi de mer“. (2) „Interner Steuersatz der Sondersteuer ‚octroi de mer‘“: auf die einheimische Produktion angewendeter Steuersatz der Sondersteuer „octroi de mer“. (3) „Angewendeter Besteuerungsunterschied“: Differenz zwischen dem internen und dem externen Steuersatz der Sondersteuer „octroi de mer“. (4) Soweit relevant, Anmerkungen und Klarstellungen hinzufügen. Tabelle 4: Marktanteil der Erzeugnisse, für die eine unterschiedliche Besteuerung gilt Erzeugnis, für das eine unterschiedliche Besteuerung gilt — KN-Code (4, 6, 8 oder 10 Ziffern)( 1) Jahr Volumen( 2) Betrag (in EUR)( 3) Anmerkungen( 4)     Einheimische Erzeugung Einheit Einfuhren Marktanteil( 5) Einheimische Erzeugung Einfuhren Marktanteil( 5)     2019                   2020                   2021                   2022                   2023                 Anmerkungen zur Tabelle: (1) Die erste Spalte muss gleichlautend mit der entsprechenden Spalte der vorhergehenden Tabelle sein, um die Verknüpfung der Daten zu ermöglichen. (2) „Volumen“: In der Spalte „Einheit“ die Maßeinheit (Tonnen, Hektoliter, Stück usw.) angeben. (3) „Betrag“: Stimmt für Einfuhren mit der steuerlichen Bemessungsgrundlage überein. (4) Soweit relevant, Anmerkungen und Klarstellungen hinzufügen. (5) „Marktanteil“: Der Marktanteil errechnet sich durch Abzug der Ausfuhren einheimischer Erzeugnisse. 6.    Unregelmäßigkeiten Die französischen Behörden legen Informationen über etwaige Ermittlungen wegen administrativer Unregelmäßigkeiten, insbesondere in Fällen von Steuerbetrug oder Schmuggel, im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Anwendung der Sondersteuer „octroi de mer“ vor. Sie legen ferner detaillierte Informationen vor, d. h. zumindest Informationen über die Art des Falls, den betreffenden Wert und den betreffenden Zeitraum. 7.    Beschwerden Die französischen Behörden unterrichten die Kommission über die bei den lokalen, regionalen oder nationalen Behörden eingegangenen Beschwerden über die unterschiedliche Anwendung der Sondersteuer „octroi de mer“ (sowohl von Begünstigten als auch von Nichtbegünstigten der Regelung).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.