Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/809 des Rates vom 19. Mai 2015 zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2019 in Bulgarien und Italien

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23.5.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 128/20 BESCHLUSS (EU) 2015/809 DES RATES vom 19. Mai 2015 zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2019 in Bulgarien und Italien DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, gestützt auf die Berichte der Auswahljury vom Oktober bzw. November 2014 hinsichtlich des Auswahlverfahrens für die Kulturhauptstadt Europas in Bulgarien bzw. Italien, in Erwägung nachstehenden Grundes: Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Plowdiw und Matera werden zur „Kulturhauptstadt Europas 2019“ in Bulgarien bzw. Italien ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2015. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. SEILE (1)   ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.