Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1168 des Rates vom 12. April 2024 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/1168 18.4.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/1168 DES RATES vom 12. April 2024 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2, auf Vorschlag der Italienischen Republik, nach der Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Amtszeit von Herrn Pietro RUSSO ist am 29. Februar 2024 abgelaufen. (2) Die Italienische Republik hat vorgeschlagen, Herrn Carlo Alberto MANFREDI SELVAGGI für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2030 zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen. (3) Daher sollte Herr Carlo Alberto MANFREDI SELVAGGI zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Carlo Alberto MANFREDI SELVAGGI wird für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2030 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 12. April 2024. Im Namen des Rates Der Präsident V. VAN PETEGHEM (1)  Stellungnahme vom 14. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1168/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.