Europäische Union

2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32004D0275 2004/275/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt — Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 101 vom 06/04/2004 S. 0001 - 0133 Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2001 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache COMP/M.2283 - Schneider/Legrand) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3014) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/275/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - Gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1310/97 des Rates vom 30. Juni 1997(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 30. März 2001, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, gestützt auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), gestützt auf den Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache(4), In Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 16. Februar 2001 wurde bei der Kommission ein Zusammenschlussvorhaben gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates angemeldet, wonach das Unternehmen SCHNEIDER ELECTRIC durch ein am 15. Januar 2001 angekündigtes öffentliches Aktientauschangebot die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens LEGRAND im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (nachstehend: Fusionskontrollverordnung) erwirbt. I. DIE PARTEIEN UND DAS VORHABEN (2) SCHNEIDER ELECTRIC (nachstehend: Schneider), eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht, ist die Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die in der Produktion und im Vertrieb von Erzeugnissen und Systemen der Sektoren elektrische Anlagen, industrielle Prozesssteuerung und Automatisierung tätig ist. Sie hat ein weltweites Betätigungsfeld. (3) LEGRAND (nachstehend: Legrand), ebenfalls eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht, ist die Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die in der Produktion und im Vertrieb von elektrischen Geräten und Zubehör elektrischer Niederspannungsanlagen tätig ist. Sie hat ein weltweites Betätigungsfeld. II. DER ZUSAMMENSCHLUSS (4) Der Zusammenschluss besteht in einem öffentlichen Aktientauschangebot von Schneider, das sich auf die Gesamtheit der Aktien in der Hand freier Aktionäre erstreckte. Somit stellt der Zusammenschluss einen Erwerb von Anteilsrechten dar, mit dem die unmittelbare Kontrolle über die Gesamtheit eines anderen Unternehmens im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung ausgeübt wird. Das öffentliche Austauschangebot wurde am 25 Juli 2001 abgeschlossen; Schneider Electric hält jetzt 98,1 % des Kapitals von Legrand. III. DIE GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (5) Die einschlägigen Unternehmen erzielen weltweit einen Gesamtumsatz von über 5000 Millionen Euro(5) (Schneider: 8750 Millionen Euro; Legrand: 2791 Millionen Euro). Jedes von ihnen erzielt einen innergemeinschaftlichen Umsatz von über 250 Millionen Euro (Schneider: 4095 Millionen Euro; Legrand: 1684 Millionen Euro), aber keines von beiden erzielt mehr als zwei Drittel seines Umsatzes in einem einzigen Mitgliedstaat. Das Vorhaben hat somit eine gemeinschaftsweite Bedeutung. IV. VERFAHREN (6) Die Kommission gelangte nach Prüfung der Anmeldung zu der Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt und Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen gibt. Deshalb entschied die Kommission am 30. März 2001, in dieser Sache ein Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung einzuleiten. (7) Um das angemeldete Zusammenschlussvorhaben prüfen zu können, richtete die Kommission am 6. April 2001 ein Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 der Fusionskontrollverordnung an Schneider und an Legrand. Die Einlassungsfrist zur Beantwortung dieses Auskunftsverlangens lief am 18. April 2001 ab. Jedoch erteilten Schneider und Legrand nicht alle angeforderten Auskünfte innerhalb der festgesetzten Frist. (8) Die Kommission forderte folglich die Auskünfte von Schneider und Legrand durch Entscheidung gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung an. Aufgrund von Artikel 10 Absatz 4 dieser Verordnung wurde die Viermonatsfrist zum Erlass einer Entscheidung nach Artikel 8 Absatz 3 dieser Verordnung ausnahmsweise vom 6. April 2001 bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Gesamtheit der von der Kommission angeforderten Auskünfte gehemmt, also bis zum 25. Juni 2001. (9) Am 3. August 2001 übermittelte die Kommission Schneider ihre Einwände. Die Parteien antworteten auf diese Mitteilung der Einwände mit einem am 16. August 2001 zugesandten Dokument (nachstehend: "Erwiderung"). Anschließend fand am 21. August 2001 eine Anhörung statt. V. DIE VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT A. DER WIRTSCHAFTSSEKTOR DER ELEKTRISCHEN NIEDERSPANNUNGSPRODUKTE A.1 EINFÜHRUNG (10) Die Auswirkungen des Zusammenschlusses machen sich hauptsächlich im Sektor der elektrischen Niederspannungsanlagen bemerkbar, in dem die Gesamtheit des Vetriebsgeschäftes von Legrand und fast die Hälfte der Wirtschaftstätigkeiten von Schneider abgewickelt wird. (11) Dieser Sektor umfasst die Einrichtungen und Ausrüstungen in Industrie-, Dienstleistungs- oder Wohngebäuden, die dem Anschluss an das Stromversorgungsnetz mittlerer Spannung nachgelagert sind. Er umfasst ebenfalls die Gesamtheit der zum Anschluss eines Gebäudes an die Elektrizitätsversorgung notwendigen Ausrüstungen (wie beispielsweise Verteilerschalttafeln, Verteilerkästen mit elektrischen Kabeln und Leitungen, Steckdosen und Schalter), Bauteile von Kommunikations- und Kontrollanlagen (für die Klimatisierungs- und Beleuchtungstechnik etc.) und Ausrüstungen für bestimmte Anlagen der Gebäudesicherheit, wie Alarm- und Schutzsystemen bei Brand oder Einbruch. (12) Genau genommen trifft das vorliegende Zusammenschlussvorhaben im Wesentlichen die folgenden drei Tätigkeitskomplexe: (a) Die Verteilerschalttafeln elektrischer Niederspannungsanlagen, die im Wesentlichen zur Verteilung der elektrischen Energie auf die verschiedenen Ebenen der baulichen Anlage dienen (z. B. Gebäude, Etage oder Wohnung), wie auch zum Schutz von Gebäude und Verbraucher gegen die Gefahren von Überstrom und Kurzschluss. Diese Schalttafeln, die hauptsächlich aus einem Schutzgehäuse und -bauteilen (wie Trennschaltern, Sicherungen oder Fehlerstromschutzschaltern) bestehen, können entsprechend den verschiedenen Stromversorgungsebenen in drei verschiedene Kategorien unterteilt werden: (i) Gesamtverteilerschalttafeln (für den Anschluss großer Industrie- oder Dienstleistungsgebäude an das Stromversorgungsnetz mittlerer Spannung), (ii) Trennverteilerschalttafeln (typischerweise auf der Geschossebene verwandt) und (iii) Endverteilerschalttafeln (auf der Endverbraucherebene mit schwachem Energiebedarf eingesetzt, wie z. B. bei Wohnräumen); (b) Die vorgefertigten Verlegungsprodukte mit elektrischen Leitungen, die als Kanalisationssysteme im Boden, in technischen Umhüllungen oder in eingezogenen Decken eines Gebäudes dienen; (c) Die elektrischen Ausrüstungen, die den Endverteilerschalttafeln nachgelagert sind und sechs Produktkategorien umfassen: (i) Endverbraucherapparaturen, die Endpunkte der Elektroinstallation sind (Steckdosen und Schalter etc.); (ii) Kontrollsysteme, die eine spezifische Anlage (z. B. die Heizung) in einem speziellen Bereich des Hauses steuern; (iii) Schutzsysteme, welche die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleisten (Alarm-, Brandmelde-, Notbeleuchtungssysteme etc.); (iv) informatikgestützte Geräteverbindungsvorrichtungen für Kommunikationssysteme (rechnergesteuerte Leitungswähler, Mischschaltkästen etc.); (v) Klemm- und Verteilermaterialien, welche die Verkabelung, Kabelführung und Verteilung der den Endverteilerschalttafeln nachgelagerten Elektroinstallationen ermöglichen; (vi) raumgestalterische Bauteile der Kabelführung (Kanalisationssysteme, Boden-, Wand- oder Pfahlmuffen). (13) Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben hat ebenfalls Auswirkungen auf andere gewerblich genutzte Produkttypen, so vor allem auf die Hilfsmittel mit Kontroll- und Signalfunktionen, die auch unter der Bezeichnung "industrielle Knopffabrikation" laufen, wie auch auf die Ausrüstungen der Stromumwandlung und -zuführung. (14) Die Parteien schlagen vor, diesen Sektor in folgende Segmente aufzugliedern, was in der Folge der vorliegenden Entscheidung als Ausgangspunkt zur Festlegung der sachlich relevanten Produktmärkte dient: Tabelle 1 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> A.2 DARSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSZWEIGES A.2.1 Die beteiligten Akteure (15) Angebot an und Nachfrage nach den betreffenden Ausrüstungen können sechs unterschiedliche Arten von Wirtschaftsbeteiligten auf den Plan rufen: Hersteller, Großhändler, Schalttafelbauer, Elektroinstallateure, Hauptauftragnehmer (Architekten, Ingenieurgesellschaften etc.) und die Endabnehmer. A.2.2 Die Hersteller von elektrischen Niederspannungsanlagen (16) Bei den Herstellern von Elektromaterial handelt es sich um die gewerblichen Gruppen, welche die betreffenden Ausrüstungen produzieren und einstellen. Nach einer internen Segmentaufteilung(6) von Schneider können drei verschiedene Arten von Akteuren unterschieden werden: "Großakteure", "gesunde Unternehmen" und "angeschlagene Betriebe". (17) Schneider stellt in erster Linie eine der großen internationalen Unternehmensgruppen (oder "Großakteure") dar, und zwar im Hinblick auf ihre Größe, ihre diversifizierte Produktpalette und ihre Kapazitäten für große Veränderungen zur Neupositionierung ihrer Tätigkeiten. Außer Schneider fallen in diese Kategorie der großen weltweiten Unternehmensgruppen noch ABB, Siemens, General Electric, Tyco, Matsushita und Emerson. In Europa üben nur vier dieser Unternehmensgruppen bedeutsame Aktivitäten im Bereich von Elektromaterial für Niederspannungsanlagen aus. Dabei handelt es sich um Schneider, ABB, Siemens und GE, die alle über eine umfangreiche Produktpalette bei Niederspannungsanlagen verfügen und erhebliche Geschäftstätigkeiten bei Elektromaterial für Mittel- und Hochspannungsanlagen entfalten. Bekanntlich sind ABB, Siemens und GE auch in gewissen Maßen vertikal integriert und führen Elektroinstallations- und Schalttafelbautätigkeiten aus. Emerson ist vor allem in den Vereinigten Staaten tätig, während Matsushita in Europa quasi nicht und Tyco in Europa nur in einigen Nischenbereichen der den Endverteilerschalttafeln nachgelagerten Ausrüstungen und der Kabelträgersysteme aktiv ist. (18) Nach Schneider handelt es sich bei den "angeschlagenen Betrieben" [...]*(7) um Unternehmen, die stärker spezialisiert und hauptsächlich in zyklischen Wirtschaftssektoren positioniert sind [...]* sowie vorübergehend an einem Mangel an Wachstum leiden. Diese Gesellschaften sind auch durch wichtige Veränderungen in ihren Betätigungsfeldern gekennzeichnet und konnten sich nicht zu einer kohärenten Unternehmensgruppe formieren, was einen beträchtlichen Verfall ihrer Börsenwerte zur Folge hatte. (19) Bei den "gesunden Unternehmen" [...]* handelt es sich um kleinere Gesellschaften, die auf Niederspannungsanlagen spezialisiert sind. Sie besitzen meistens ein gesundes Betätigungsfeld, das geringen Entwicklungen unterliegt, ihnen aber den Vorteil wachsender Umsatzzahlen bietet, die dank auswärtiger Zukäufe aufrechterhalten werden. Diese Beschreibung trifft eigentlich auch auf [...]* zu. (20) Die vorstehende Segmentaufteilung erfolgt vor allem aufgrund der Größe und Verschiedenartigkeit der Produktpalette, was der handelspolitischen und strategischen Sichtweise von Schneider entspricht. Diese gilt mehr oder weniger auch für die internationale Diversifizierung der betreffenden Unternehmen. Die "Großakteure", so vor allem Schneider, ABB und Siemens, sind im Allgemeinen in einer großen Anzahl von Mitgliedstaaten tätig, während bestimmte "gesunde Unternehmen" ihre Tätigkeiten meistens auf eine geringe Anzahl von Ländern begrenzt haben. So tritt [...]* in erster Linie in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Portugal auf, während [...]* mehr als die Hälfte seines Umsatzes in Deutschland tätigt und [...]* hauptsächlich in Italien aktiv ist. (21) Zusammenfassend können die Geschäftstätigkeiten der wichtigsten Hersteller in folgender Tabelle veranschaulicht werden (***= große Produktpalette mit Absatzmärkten in den meisten Mitgliedstaaten, **= Lücken in der Produktpalette oder im Absatzgebiet, *= starke Lücken in der Produktpalette und im Absatzgebiet): Tabelle 2 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> A.2.3 Die Großhändler (22) Bei den Großhändlern handelt es sich um Unternehmen der Nahversorgung, welche die gesamte Bandbreite an Materialien anbieten, die Elektroinstallateure oder Schalttafelbauer zur Durchführung einer Elektroinstallation benötigen. Nach Angaben der Parteien erfuellen sie die Funktionen der Feinverteilung der Produkte, der Logistik, aber auch der Bevorratung von Sortimenten, und manchmal, für bestimmte Produkte und Kunden (insbesondere kleine Installationsbetriebe), der Finanzierung des Einkaufs der Erzeugnisse und sogar der technischen Beratung. Dies Großhändler kaufen direkt beim Hersteller. (23) Die Beziehungen zwischen den Großhändlern und den Herstellern richten sich nach Verträgen, die im Allgemeinen eine Laufzeit von einem Jahr haben und verlängerbar sind. Diese Verträge werden auf mehreren geografischen Ebenen (hauptsächlich der lokalen und der nationalen) auf das jeweilige Produkt bezogen ausgehandelt. In der Regel sehen sie für gewisse Produktreihen Rabattlinien gegenüber den Katalogpreisen der Hersteller vor. Diese Rabatte sind je nach Verkaufsumfang der betreffenden Produkte proportional gestaffelt. Außer dieser ersten Rabattlinie sehen die Verträge mit den Großhändlern zusätzliche Preisnachlässe vor, die Anreize geben sollen (beispielsweise durch Nachlassprogression), um diese oder jene Produktreihe zu verbreiten oder die allgemeinen Verkaufszahlen der Produkte des jeweiligen Herstellers zu steigern. Diese Preisnachlässe werden am Ende der Vertragslaufzeit abgerechnet. Diese Vertriebsverträge unterliegen gegebenenfalls auch einem Mantelvertrag auf europäischer Ebene, meistens haben derartige Mantelverträge aber einen allgemeinen Regelungsbereich und beinhalten keine finanziellen Bestimmungen. (24) Ihre Rolle und Bedeutung in der Logistikkette ist von Materialtyp zu Materialtyp äußerst unterschiedlich. Die von den Parteien vorgelegten und durch die Untersuchungen der Kommission erhärteten Daten zeigen auch, dass die Großhändler fast nicht am Verkauf von Produkten für Gesamtverteilerschalttafeln beteiligt sind, dass sie aber bei fast 80 % der Verkäufe für Materialien für Trennverteilerschalttafeln und Kabelträgersysteme und bei fast allen Verkäufen (über 90 %) von Vorrichtungen für Endverteilerschalttafeln und der den Endverteilerschalttafeln nachgelagerten Ausrüstungen eingeschaltet sind. (25) Diese Unterschiede sind nach allem Anschein vor allem aus der Tatsache zu erklären, dass die Elekroinstallateure im Allgemeinen die Tendenz haben, ihre Einkäufe im Wesentlichen bei Großhändlern zu tätigen, und umgekehrt die industriellen Großkunden und die großen Schalttafelbauer sich meistens direkt an die Hersteller wenden. Bei den Erzeugnissen, die hauptsächlich von den kleineren und mittleren Elektroinstallations- und Schalttafelbaubetrieben gekauft werden (Bauteile für Trenn- und Endverteilerschalttafeln, vorgefertigte Kabelträger- und Leistungssystem, Ausrüstungen, die den Endverteilerschalttafeln nachgelagert sind), verkaufen die Hersteller ihre hauptsächlichen Erzeugnisse also normalerweise über Großhändler. Dagegen werden die im Allgemeinen von den industriellen Großkunden oder den großen Schalttafelbauern eingesetzten Produkte, wie Bauteile für Gesamtverteilerschalttafeln, im Allgemeinen auch direkt von den Herstellern geliefert. (26) Die Untersuchung der Kommission zeigt ebenfalls, dass die Größe und das Ausmaß der Konzentration der Großhändler von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat äußerst unterschiedlich sein kann. So ist der Vertrieb in Frankreich stark auf die Unternehmensgruppen Rexel und Sonepar konzentriert, scheint aber in Spanien und in Portugal stärker aufgesplittert zu sein. Nach den internen Dokumenten(8) der Parteien wirken sich diese Strukturunterschiede auf das Verhalten der Großhändler in den jeweiligen Ländern aus. Es hat auch den Anschein, dass in den Ländern, in denen die Großhändler am stärksten aufgesplittert sind, wie z. B. in Portugal, die Konkurrenz unter den Großhändlern zu einem Preiskrieg führt, der sich auf die Herstellerebene überträgt. A.2.4 Die Schalttafelbauer (27) Bei den Schalttafelbauern handelt es sich um die Angehörigen des Berufszweigs, der die verschiedenen Bauteile einer Stromverteilerschalttafel eines Gebäudes zusammenbaut. In der Praxis erfuellen sie vier Funktionen: (i) Planung und Anpassung der Schalttafel an den besonderen Bedarf des jeweiligen Bauvorhabens, (ii) Beschaffung und Zusammenbau der Hauptbestandteile der Schalttafel (Bauteile des Schaltkastens, Trennschalter, Sicherungen etc.), (iii) Verkabelung der Schalttafel und (iv) Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der gesamten Anlage. Anschließend liefern sie die gebrauchsfertigen Schaltkästen an die Elektroinstallateure, die sie beim Endabnehmer einsetzen. In der Praxis sind die Schalttafelbauer hauptsächlich bei Gesamtverteiler- und den Trennverteilerschalttafeln im Einsatz. Die einfacheren Endverteilerschalttafeln werden im Allgemeinen direkt vom Elektroinstallateur angepasst und zusammengebaut. (28) Die Größe und die Anzahl der Schalttafelbaubetriebe ist je nach Stromstärkebedarf (und folglich der Vielschichtigkeit der Elektroinstallation) unterschiedlich. So gibt es nach Angaben der Parteien in Frankreich etwa 3000 Schalttafelbauer, die Verteilerschalttafeln von unter 630 Ampere, aber nur 300 Betriebe, die Schalttafeln bis zu 1600 Ampere bauen können. Außerdem sind gewisse Schalttafelbauer als vertikal integriert anzusehen. Beispielsweise verfügen einige Hersteller, wie ABB und Siemens, in bestimmten Ländern über eigene Schalttafelbautätigkeiten. Ferner können einige Schalttafelbauer bestimmte mit der Schalttafel zusammenhängende Bauteile auch selbst herstellen oder modifizieren (wie Trägerleisten oder Schutzbleche) beziehungsweise direkt auf der Ebene der Elektroinstallation tätig werden. (29) Bekanntlich beziehen die großen Schalttafelbauunternehmen, die komplizierte Anlagen bauen (wie Gesamtverteilerschalttafeln), sehr häufig direkt von den Herstellern, während die mittleren und kleinen Schalttafelbauer, die im Wesentlichen Trennverteilerschalttafeln bauen, die Bauteile im Allgemeinen bei Großhändlern einkaufen. Aus logistischen Gründen laufen die Einkäufe, die von den großen Schalttafelbauern bei den Herstellern direkt getätigt werden, unter Umständen gelegentlich als Durchlaufposition über die Großhändler (die dann nur diese Logistikfunktion wahrnehmen). (30) Schließlich können die Schalttafelbauer von den Herstellern auch noch als Fachbetrieb zugelassen werden. Mit der Erteilung einer derartigen Zulassung bescheinigt der Hersteller einem Schalttafelbauer die technischen Fachkenntnisse für die Verwendung seiner Erzeugnisse. In den meisten Fällen ist ein Schalttafelbauer von einem einzigen Hersteller als Fachbetrieb zugelassen, der aus diesen tatsächlichen Gründen auch sein Hauptlieferant ist. A.2.5 Die Elektroinstallateure (31) Bei den Installateuren handelt es sich um die Angehörigen des Berufszweiges, der die Elektroinstallation der Niederspannungsanlagen beim Endabnehmer vornimmt. Sehr häufig sind sie es auch, welche die Produktreihe und die Marke der Materialien aussuchen, mit Ausnahme der Bauteile für große Stromverteilerschalttafeln, die von den Schalttafelbauern ausgewählt oder von den Hauptauftragnehmern vorgegeben werden, und der "sichtbaren" Bauteile (Steckdosen, Schalter etc.), die für die großen Dienstleistungs- oder Wohngebäude traditionell von den Hauptauftragnehmern oder für die kleinen Wohngebäude zusammen mit dem Endabnehmer ausgesucht werden. (32) Dieser Berufszweig ist relativ aufgesplittert und heterogen, da er eine große Anzahl von Akteuren umfasst (über 30000 in Frankreich), und zwar vom Handwerker, der alleine arbeitet, bis zu Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten und einem eigenen Planungsbüro. Aus diesem Grunde sind die Parteien wie bei den Schalttafelbauern der Auffassung, dass man generell einen Zusammenhang zwischen der Größe des Unternehmens und der Vielschichtigkeit der Elektroinstallationen herstellen kann. So arbeiten die kleinen Installationsbetriebe im Allgemeinen an Endverteilerschalttafeln und Ausrüstungen für den Endverbraucher (Steckdosen, Schalter etc.) in kleineren Gebäuden. So erklären die Parteien beispielsweise, dass es sich im Falle der Endverteilerschalttafeln, die technisch weniger kompliziert als die Trennverteilerschalttafeln sind, "häufig um Handwerksbetriebe mit 2 oder 3 Personen handelt, die den Meister, einen Gesellen und/oder einen Auszubildenden umfassen; die Ehefrau des Meisters nimmt die Bestellungen bei der jeweiligen Vertriebsstelle vor. Aus Gründen der Verfügbarkeit und der leichteren Montage kaufen diese Betriebe die gesamte Anlage [der Schalttafel von ein und derselben Marke]*"(9). Die Elektroinstallateure mittlerer Betriebsgröße (3 bis 10 Beschäftigte) werden im Allgemeinen mit Projekten betraut, die Trennverteilerschalttafeln umfassen. Die noch größeren Elektroinstallationsbetriebe (mehr als 10 Beschäftigte) konzentrieren ihre Tätigkeiten auf die Gesamtverteilerschalttafeln. Die großen Installationsbetriebe können übrigens den Schalttafelbauern gleichgestellt werden. (33) Wie bereits weiter oben ausgeführt, beziehen die Elektroinstallateure ihre Materialien fast ausschließlich bei ihren lokalen Großhändlern. Dazu ist übrigens festzuhalten, dass die Elektroinstallateure im Allgemeinen nur ein begrenztes Warenlager bevorraten. Die Großhändler haben neben ihren klassischen Logistikfunktionen auch noch Finanzierungsdienstleistungen anzubieten (da der Handwerker im Allgemeinen erst mit der Abnahme der Elektroinstallation bezahlt wird). Ebenfalls hat es den Anschein, dass die Elektroinstallateure in einer zunehmenden Anzahl von Fällen auch Dienstleistungen der technischen beziehungsweise der bau- und sicherheitsrechtlichen Beratung von ihrem Großhändler in Anspruch nehmen können, so insbesondere bei der Durchführung komplizierter Systeme. (34) Auch greifen die Elektroinstallateure immer häufiger auf Computerprogramme zur Unterstützung der Planung der Elektroinstallation zurück, die ihnen ohne oder gegen Entgelt von den Herstellern zur Verfügung gestellt wird. Diese Software versetzt die Installateure in die Lage, bei der Planung der Elektroinstallation und der Auswahl der Produkte Zeit zu gewinnen; sie ist spezifisch auf den jeweiligen Hersteller zugeschnitten. Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die Installateure praktisch nur eine oder zwei Softwareangebote unterschiedlicher Hersteller verwenden, und zwar aus Gründen der Zeit und damit auch der Kosten, die sie zur Beherrschung dieser Programme aufwenden müssen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.