Europäische Union

2009/386/EG: Beschluss der Kommission vom 15. Mai 2009 zur Bestellung der Mitglieder der Prüfgruppe, die mit der Entscheidung 2006/505/EG vom 15. Mai 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen zur Beratung der Kommission hinsichtlich der Objektivität und Neutralität der von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) abgegebenen Stellungnahmen eingesetzt wurde

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16.5.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 122/45 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Mai 2009 zur Bestellung der Mitglieder der Prüfgruppe, die mit der Entscheidung 2006/505/EG vom 15. Mai 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen zur Beratung der Kommission hinsichtlich der Objektivität und Neutralität der von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) abgegebenen Stellungnahmen eingesetzt wurde (2009/386/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 2006/505/EG der vom 14. Juli 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen zur Beratung der Kommission hinsichtlich der Objektivität und Neutralität der von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) abgegebenen Stellungnahmen (1), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2006/505/EG der Kommission setzt sich die Gruppe aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen; die Kommission beruft als Mitglieder unabhängige Sachverständige mit Erfahrung und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Buchführung und insbesondere der Rechnungslegung, die auf Gemeinschaftsebene weithin anerkannt sind. (2) Mit dem Beschluss 2007/73/EG (2) hat die Kommission die sieben Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen am 8. Februar 2007 für eine dreijährige verlängerbare Amtszeit bestellt. Im Interesse eines geordneten turnusmäßigen Wechsels der Gruppenmitglieder kann die Gruppe beschließen, Mitglieder in Gruppen von zwei oder drei Mitgliedern auszutauschen. Die Gruppe hat beschlossen, im Jahr 2009 drei Mitglieder auszutauschen — BESCHLIESST: Artikel 1 Die Kommission bestellt hiermit drei Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen, deren Namen im Anhang aufgeführt sind. Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam. Brüssel, den 15. Mai 2009 Für die Kommission Charlie McCREEVY Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 199 vom 21.7.2006, S. 33. (2)   ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 181. ANHANG VERZEICHNIS DER MITGLIEDER   Rien VAN HOEPEN   Bernard RAFFOURNIER   Mari PAANANEN

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.