Europäische Union
Beschluss (EU) 2020/1236 der Kommission vom 25. August 2020 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5745) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
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Originaldateien und Anlagen
- L_2020282DE.01001901.doc.html text/html
- 32020D1236-290129f95a4bca96f6b1.zip application/zip
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