Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/1251 des Rates vom 29. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D1251. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

30.7.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 272/71 BESCHLUSS (GASP) 2021/1251 DES RATES vom 29. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 (1) angenommen. (2) Der Rat hat die in den Anhängen II und IV jenes Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 überprüft. (3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu einer Person, die verstorben ist, und einer weiteren Person, für die bis zum 2. April 2021 restriktive Maßnahmen galten, gestrichen werden sollten, und dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen und Organisationen in den Listen in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufrechterhalten werden sollten. Darüber hinaus sollten die Angaben zur Identität einer Person aktualisiert werden. (4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 17 werden die Absätze 3 und 4 gestrichen. 2. Die Anhänge II und IV werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 29. Juli 2021. Im Namen des Rates Der Präsident G. DOVŽAN (1)  Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34). ANHANG Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert: 1. Anhang II (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2) Abschnitt A (Personen) wird wie folgt geändert: a) Eintrag 4 (betreffend General TOHAMI, Khaled) wird gestrichen; b) Eintrag 7 (betreffend AL-MAHMOUDI, Baghdadi) erhält folgende Fassung: „7. AL-MAHMOUDI, Baghdadi alias AL-MAHMOUDI Al-Baghdadi, Ali AL-MAHMOUDI AL-BAGHDADI, Ali Geburtsort: Alassa, Libyen Staatsangehörigkeit: libysch Geschlecht: männlich Anschrift: Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate Premierminister der Regierung von Oberst Gaddafi. Eng mit dem ehemaligen Regime von Muammar Al-Gaddafi verbunden. 21.3.2011“ c) Eintrag 15 (betreffend GHWELL, Khalifa) wird gestrichen. 2. Anhang IV (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2) Abschnitt A (Personen) wird wie folgt geändert: a) Eintrag 4 (betreffend General TOHAMI, Khaled) wird gestrichen; b) Eintrag 7 (betreffend AL-MAHMOUDI, Baghdadi) erhält folgende Fassung: „7. AL-MAHMOUDI, Baghdadi alias AL-MAHMOUDI Al-Baghdadi, Ali AL-MAHMOUDI AL-BAGHDADI, Ali Geburtsort: Alassa, Libyen Staatsangehörigkeit: libysch Geschlecht: männlich Anschrift: Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate Premierminister der Regierung von Oberst Gaddafi. Eng mit dem ehemaligen Regime von Muammar Al-Gaddafi verbunden. 21.3.2011“ c) Eintrag 20 (betreffend GHWELL, Khalifa) wird gestrichen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.