Europäische Union

2010/373/: Beschluss der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Änderung der Entscheidung 2004/452/EG zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 4385) (Text von Bedeutung für den EWR )

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3.7.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 169/19 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 1. Juli 2010 zur Änderung der Entscheidung 2004/452/EG zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 4385) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/373/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (1), insbesondere auf Artikel 23, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 über den Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke (2) werden, um statistische Schlussfolgerungen für wissenschaftliche Zwecke zu ermöglichen, die Bedingungen festgelegt, zu denen Zugang zu der Gemeinschaftsdienststelle übermittelten vertraulichen Daten gewährt werden kann, und die Regeln für eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und nationalen Behörden zur Vereinfachung dieses Zugangs aufgestellt. (2) Mit der Entscheidung 2004/452/EG der Kommission (3) wurde eine Liste von Einrichtungen aufgestellt, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können. (3) Die Sabanci-Universität, Tuzla/Istanbul, Türkei, die McGill-Universität, Montreal, Kanada and die Direktion Wirtschaftlicher Dienst und Strukturreformen der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission sind als Einrichtungen anzusehen, die die verlangten Bedingungen erfüllen, und müssen deshalb auf die Liste der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 genannten Einrichtungen gesetzt werden. (4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System (AESS) — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang der Entscheidung 2004/452/EG erhält die Fassung des Anhangs dieser Entscheidung. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 1. Juli 2010 Für die Kommission Olli REHN Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164. (2)   ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7. (3)   ABl. L 156 vom 30.4.2004, S. 1. ANHANG „ANHANG Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können Europäische Zentralbank Spanische Zentralbank (Banco de España) Italienische Zentralbank (Banca d’Italia) University of Cornell (New York State, Vereinigte Staaten von Amerika) Department of Political Science des Baruch College der City University of New York (New York State, Vereinigte Staaten von Amerika) Deutsche Bundesbank (Deutsche Bundesbank) Referat ‚Beschäftigungsanalyse‘ der Generaldirektion ‚Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit‘ der Europäischen Kommission Universität Tel Aviv (Israel) Weltbank Center of Health and Wellbeing (CHW) der Woodrow Wilson School of Public and International Affairs der Princeton University, New Jersey, Vereinigte Staaten von Amerika University of Chicago (UofC), Illinois, Vereinigte Staaten von Amerika die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Family and Labour Studies Division of Statistics Canada, Ottawa, Ontario, Kanada Referat ‚Ökonometrie und statistische Unterstützung der Betrugsbekämpfung (ESAF)‘ der Generaldirektion ‚Gemeinsame Forschungsstelle‘ der Europäischen Kommission Referat ‚Stärkung des Europäischen Forschungsraums (SERA)‘ der Generaldirektion ‚Gemeinsame Forschungsstelle‘ der Europäischen Kommission Canada Research Chair of the School of Social Science in the Atkinson Faculty of Liberal and Professional Studies at York University, Ontario, Kanada University of Illinois at Chicago (UIC), Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika Rady School of Management an der University of California, San Diego, Vereinigte Staaten von Amerika Direktion für den Forschungs-, Studien- und Statistikbereich (Direction de l’Animation de la Recherche, des Études et des Statistiques — DARES) im Ministerium für Arbeit, Arbeitsbeziehungen, Familie und Solidarität, Paris, Frankreich Forschungsstiftung der State University of New York (Research Foundation of State University of New York (RFSUNY)), Albany, Vereinigte Staaten von Amerika Finnische Zentralanstalt für die Rentenversicherung (Eläketurvakeskus — ETK), Finnland Direktion für den Forschungs-, Studien-, Bewertungs- und Statistikbereich (Direction de la recherche, des études, de l’évaluation et des statistiques — DREES) unter der gemeinsamen Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Solidarität, des Ministeriums für Gesundheit, Jugend und Sport und des Ministeriums für Haushalt, öffentliche Finanzen und öffentlichen Dienst Duke-Universität (DUKE), North Carolina, USA Sozialversicherungsanstalt Finnlands (Kansaneläkelaitos — KELA), Finnland Hebräische Universität von Jerusalem (HUJI), Israel Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit, Belgien Sabanci-Universität, Tuzla/Istambul, Türkei McGill-Universität, Montreal, Kanada Direktion Wirtschaftlicher Dienst und Strukturreform der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission.“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.