Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2248 des Rates vom 14. November 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs

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16.11.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 295/47 BESCHLUSS (EU) 2022/2248 DES RATES vom 14. November 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2, auf Vorschlag der Republik Litauen, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Amtszeit von Herrn Rimantas ŠADŽIUS ist am 15. Juni 2022 abgelaufen. (2) Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Frau Laima Liucija ANDRIKIENĖ wird für den Zeitraum vom 16. November 2022 bis zum 15. November 2028 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 14. November 2022. Im Namen des Rates Der Präsident J. BORRELL FONTELLES (1)  Stellungnahme vom 18. Oktober 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.