Europäische Union

2009/714/EG: Beschluss der Kommission vom 21. September 2009 zur Nominierung von zwei Vertretern der Public Policy für das Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung

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22.9.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 248/38 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. September 2009 zur Nominierung von zwei Vertretern der Public Policy für das Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (2009/714/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (1) sollte die Kommission bei der Bewertung dieser Standards von einem technischen Ausschuss für Rechnungslegung unterstützt und beraten werden. Diese Aufgabe wird von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wahrgenommen. (2) Die EFRAG wurde 2001 von europäischen Verbänden der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Akteure (d. h. Emittenten-, Anleger- und Wirtschaftsprüferverbänden) gegründet. (3) Seit den Reformen bei der EFRAG-Führungsstruktur zählen zu den Mitgliedern des EFRAG-Aufsichtsorgans auch vier Vertreter der Public Policy, die eigens aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrungen auf nationaler oder europäischer Ebene ausgewählt werden. Nach Anlage 1 Abschnitt 3.2 der am 11. Juni 2009 in Kraft getretenen EFRAG-Satzung werden die Vertreter der Public Policy von der Kommission vorgeschlagen. Ernannt werden die Mitglieder des EFRAG-Aufsichtsorgans von der EFRAG-Vollversammlung. (4) Nach einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen (2) hat die Kommission die Kandidaten ausgewählt, die als Vertreter der Public Policy für das EFRAG-Aufsichtsorgan nominiert werden sollen. (5) Durch den Beschluss 2009/549/EG der Kommission vom 13. Juli 2009 zur Nominierung eines Vertreters der Public Policy für das Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (3) wurde ein Kandidat nominiert — BESCHLIESST: Einziger Artikel Hiermit nominiert die Kommission die zwei Personen, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, als Vertreter der Public Policy im Aufsichtsorgan der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung. Brüssel, den 21. September 2009 Für die Kommission Charlie McCREEVY Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 243 vom 11.9.2002, S. 1. (2)   ABl. C 74 vom 28.3.2009, S. 61. (3)   ABl. L 182 vom 15.7.2009, S. 63. ANHANG LISTE DER NOMINIERTEN VERTRETER DER PUBLIC POLICY   Frau Aldona KAMELA-SOWINSKA   Herr Angelo PROVASOLI.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.