Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2464 des Rates vom 1. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für 2026 zu vertretenden Standpunkt

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2464 8.12.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/2464 DES RATES vom 1. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für 2026 zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (1) (im Folgenden „VGV“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (2) im Namen der Union genehmigt und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. (2) Nach Artikel 35 VGV verabschiedet der regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft. Artikel 35 VGV ermächtigt den Lenkungsausschuss auch, Beschlüsse zur Festlegung des Verfahrens für die Ausführung des Haushaltsplans zu fassen. (3) Der Lenkungsausschuss nimmt auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2025 einen Beschluss über den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2026 an. (4) Der vorgeschlagene Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2026 ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Ständigen Sekretariats und der Gremien der Verkehrsgemeinschaft erforderlich. Er deckt die Kosten für Personal, Reisen, IT-Ausrüstung und Software sowie operative Ausgaben ab, beispielsweise für Studien, Kapazitätsaufbau, technische Hilfe sowie die Organisation von Konferenzen und Sitzungen. (5) Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich des Beschlusses zur Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2026 festzulegen, da der genannte Beschluss gemäß Artikel 25 Absatz 1 VGV für die Union verbindlich sein wird. (6) Der im Lenkungsausschuss zu vertretende Standpunkt der Union sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) in Bezug auf die Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2026 zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Lenkungsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)   ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2017/1937/oj. (2)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/392/oj). ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2025 DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT vom … über die Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2026 DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 35 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2026, der diesem Beschluss beigefügt ist, wird angenommen. Geschehen zu … am … 2025. Für den regionalen Lenkungsausschuss Der Präsident/Die Präsidentin (1)   ABl. EU L 278 vom 27.10.2017, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2017/1937/oj. ANHANG Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2026 Haushaltslinie Betrag (in EUR) 1. Ständiges Sekretariat   1.1. Personal 1 753 257 1.2. Reisekosten 117 020 1.3. Bürokosten, Ausrüstung und Software 35 220 1.4. Sonstige Kosten und Dienstleistungen, darunter: — Ausgelagerte und sonstige Dienstleistungen (Rechnungsprüfung, Förderung der Sichtbarkeit, Personalschulungen, Bankgebühren) — Kapazitätsaufbau — Kosten für Sitzungen und Konferenzen — Kosten für Informationstechnologie und Kommunikation — Einstellungskosten 739 741 1.5. Studien, technische Hilfe zur Unterstützung der Umsetzung des Besitzstands und der Aktionspläne der EU 280 000 2. Ministerrat   2.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 40 000 3. Regionaler Lenkungsausschuss   3.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 16 500 4. Technische Ausschüsse   4.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 185 000 5. Sozialforum   5.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 9 500 6. Haushaltsausschuss   6.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 7 386 Gesamtsumme 3 183 624 EU-Beitrag (80 % des Gesamtbetrags) 2 546 899 Beitrag der südosteuropäischen Parteien (20 % des Gesamtbetrags: Anhang V des VGV enthält die Verteilung nach Ländern) 636 725 ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2464/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.