Europäische Union
96/127/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Januar 1996 betreffend die von Deutschland beantragte Anwendung von Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 93/75/EWG des Rates über Mindestanforderungen an Schiffe, die Seehäfen der Gemeinschaft anlaufen oder aus ihnen auslaufen und gefährliche oder umweltschädliche Güter befördern (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
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