Europäische Union

83/509/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,PAR - Lock-in-Amplifier, model 5202, with fast time constant option, model 5202/90" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

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Avis juridique important | 31983D0509 83/509/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 1983, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,PAR - Lock-in-Amplifier, model 5202, with fast time constant option, model 5202/90" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 285 vom 18/10/1983 S. 0020 - 0020 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Oktober 1983 mit der festgestellt wird, daß das Gerät »PAR - Lock-in-Amplifier, model 5202, with fast time constant option, model 5202/90" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (83/509/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Belgien hat mit Schreiben an die Kommission vom 6. April 1983 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »PAR - Lock-in-Amplifier, model 5202, with fast time constant option, model 5202/90", bestellt am 5. April 1982 und bestimmt zur Untersuchung im Bereich der Pikosekunden-Spektroskopie an festen Stoffen, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 23. September 1983 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Die Prüfung hat ergeben, daß es sich um einen Verstärker handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale wie der Ansprechbarkeit in der Frequenz sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät »PAR - Lock-in-Amplifier, model 5202, with fast time constant option, model 5202/90", das Gegenstand des Antrags Belgiens vom 6. April 1983 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 7. Oktober 1983 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.