Europäische Union

2010/795/EU: Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2010 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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22.12.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 338/47 BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2010 zur Änderung seiner Geschäftsordnung (2010/795/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung des Rates (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen sieht vor, dass bis zum 31. Oktober 2014, sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit erlassen wird, auf Antrag eines Mitglieds des Rates überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. (2) Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung sieht vor, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Artikel 1 jenes Anhangs genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert. (3) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2011 entsprechend angepasst werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Zum Zwecke der Anwendung von Artikel 16 Absatz 5 des EU-Vertrags und von Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen gelten für die einzelnen Mitgliedstaaten folgende Bevölkerungszahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011: Mitgliedstaat Bevölkerung (× 1 000 ) Deutschland 81 802,3 Frankreich 64 714,1 Vereinigtes Königreich 62 008,0 Italien 60 340,3 Spanien 45 989,0 Polen 38 167,3 Rumänien 21 462,2 Niederlande 16 575,0 Griechenland 11 305,1 Belgien 10 827,0 Portugal 10 637,7 Tschechische Republik 10 506,8 Ungarn 10 014,3 Schweden 9 340,7 Österreich 8 375,3 Bulgarien 7 563,7 Dänemark 5 534,7 Slowakei 5 424,9 Finnland 5 351,4 Irland 4 467,9 Litauen 3 329,0 Lettland 2 248,4 Slowenien 2 047,0 Estland 1 340,1 Zypern 803,1 Luxemburg 502,1 Malta 413,0 Insgesamt 501 090,4 Schwelle (62 %) 310 676,1 “ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2011. Geschehen zu Brüssel am 14. Dezember 2010. Im Namen des Rates Der Präsident S. VANACKERE (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.