Europäische Union

76/601/EGKS: Beschluß des Rates vom 10. Juli 1976 über die Bestimmung von drei repräsentativen Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen

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Avis juridique important | 31976D0601 76/601/EGKS: Beschluß des Rates vom 10. Juli 1976 über die Bestimmung von drei repräsentativen Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen Amtsblatt Nr. L 194 vom 20/07/1976 S. 0016 - 0016 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0123 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0123 BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juli 1976 über die Bestimmung von drei repräsentativen Organisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaten für den Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen (76/601/EGKS) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 18, in Erwägung nachstehender Gründe: Im Hinblick auf die Neubesetzung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für einen Zeitraum von zwei Jahren hat der Rat durch Beschluß vom 1. Juni 1976 die repräsentativen Organisationen aufgefordert, Listen mit zwei Kandidaten für jeden der ihnen zugewiesenen Sitze aufzustellen. Bei dieser Gelegenheit hat sich der Rat vorbehalten, die den Arbeitnehmerorganisationen Belgiens und Italiens zugewiesenen Sitze zu einem späteren Zeitpunkt zu verteilen - BESCHLIESST: Einziger Artikel Den nachstehend genannten repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen obliegt es, Kandidatenlisten aufzustellen, auf Grund deren - in der für jede Organisation angegebenen Anzahl - die Mitglieder des Beratenden Ausschusses der EGKS ernannt werden, die sie vertreten sollen: >PIC FILE= "T0009006"> Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 1976. Im Namen des Rates Der Präsident M. van der STÖL

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.