Europäische Union

2005/46/EG, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Januar 2005 zur Ernennung des Europäischen Bürgerbeauftragten

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25.1.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 21/8 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 11. Januar 2005 zur Ernennung des Europäischen Bürgerbeauftragten (2005/46/EG, Euratom) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 195, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d, unter Hinweis auf den Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1), geändert durch den Beschluss 2002/262/EG, EKGS, Euratom (2), gestützt auf Artikel 194 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen (3), in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum am 11. Januar 2005 — BESCHLIESST: Herr Nikiforos DIAMANDOUROS wird zum Europäischen Bürgerbeauftragten ernannt. Geschehen zu Straßburg am 11. Januar 2005. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident Josep BORRELL FONTELLES (1)   ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15. (2)   ABl. L 92 vom 9.4.2002, S. 13. (3)   ABl. C 213 vom 25.8.2004, S. 9.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.