Europäische Union

86/28/Euratom: Beschluß des Rates vom 20. Januar 1986 zur Zustimmung an die Kommission für den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung von Kanada über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fusionsforschung und -entwicklung

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Avis juridique important | 31986D0028 86/28/Euratom: Beschluß des Rates vom 20. Januar 1986 zur Zustimmung an die Kommission für den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung von Kanada über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fusionsforschung und -entwicklung Amtsblatt Nr. L 035 vom 11/02/1986 S. 0009 - 0009 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0079 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0079 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 1986 zur Zustimmung an die Kommission für den Abschluß einer Verein- barung zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung von Kanada über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fusionsforschung und -entwicklung (86/28/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, nach Kenntnisnahme von der Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat gemäß den Direktiven des Rates eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung von Kanda über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fusionsforschung und -entwicklung ausgehandelt und beabsichtigt, diese Vereinbarung zu schließen. Dem Abschluß der Vereinbarung durch die Kommission sollte zugestimmt werden - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Kommission wird die Zustimmung erteilt, die Vereinbarung zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung von Kanada über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fusionsforschung und -entwicklung zu schließen. Der Wortlaut der Vereinbarung ist diesem Beschluß beigefügt. Geschehen zu Brüssel am 20. Januar 1986. Im Namen des Rates Der Präsident G. BRAKS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.