Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/1400 des Rates vom 16. Juni 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1400. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1400 22.6.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/1400 DES RATES vom 16. Juni 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der österreichischen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. (2) Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. (3) Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Peter KAISER zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. (4) Infolge des Ausscheidens von Herrn Herwig SEISER ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. (5) Die österreichische Regierung hat Herrn Daniel FELLNER, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Landeshauptmann von Kärnten, Kärntner Landesregierung, als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen. (6) Die österreichische Regierung hat Herrn Peter REICHMANN, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Landesrat der Kärntner Landesregierung, als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen –– HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die folgenden Vertreter regionaler Gebietskörperschaften, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030 ernannt: a) zum Mitglied: — Herr Daniel FELLNER, Landeshauptmann von Kärnten, Kärntner Landesregierung, und b) zum stellvertretenden Mitglied: — Herr Peter REICHMANN, Landesrat der Kärntner Landesregierung. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. RAOUNA (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1400/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.