Europäische Union

2010/181/: Beschluss des Rates vom 16. Februar 2010 zur Veröffentlichung der Empfehlung 2010/190/EU, in Griechenland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden und das Risiko einer Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion zu beseitigen

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30.3.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 83/12 BESCHLUSS DES RATES vom 16. Februar 2010 zur Veröffentlichung der Empfehlung 2010/190/EU, in Griechenland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden und das Risiko einer Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion zu beseitigen (2010/181/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 16. Februar 2010 verabschiedete der Rat die Empfehlung 2010/190/EU (1) mit dem Ziel, in Griechenland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden und das Risiko einer Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion zu beseitigen. (2) Die Veröffentlichung dieser Empfehlung dürfte die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union erleichtern, zu einem besseren Verständnis zwischen den Wirtschaftsakteuren beitragen und die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erleichtern — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Empfehlung 2010/190/EU mit dem Ziel, in Griechenland die mangelnde Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu beenden und das Risiko einer Gefährdung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion zu beseitigen, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Artikel 2 Dieser Beschluss wird am 16. Februar 2010 wirksam. Geschehen zu Brüssel am 16. Februar 2010. Im Namen des Rates Die Präsidentin E. SALGADO (1)  Siehe Seite 65 dieses Amtsblatts.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.