Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/854 des Rates vom 7. März 2024 zur Verlängerung der Amtszeit des Stellvertretenden Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Serie L 2024/854 12.3.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/854 DES RATES vom 7. März 2024 zur Verlängerung der Amtszeit des Stellvertretenden Exekutivdirektors des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 158 Absatz 6, in Erwägung nachstehender Gründe: Am 21. November 2023 hat der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nach Anhörung des Exekutivdirektors des EUIPO entschieden, dem Rat vorzuschlagen, die Amtszeit von Herrn Andrea DI CARLO als stellvertretender Exekutivdirektor des EUIPO ab dem 1. November 2024 um weitere fünf Jahre zu verlängern — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Amtszeit von Herrn Andrea DI CARLO als stellvertretender Exekutivdirektor des EUIPO wird hiermit ab dem 1. November 2024 um fünf Jahre verlängert und endet folglich am 31. Oktober 2029. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 7. März 2024. Im Namen des Rates Der Präsident D. CLARINVAL (1)   ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/854/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.