Europäische Union

2010/594/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 16. September 2010 zur Änderung der Liste der Zusammensetzungen des Rates

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6.10.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 263/12 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 16. September 2010 zur Änderung der Liste der Zusammensetzungen des Rates (2010/594/EU) DER EUROPÄISCHE RAT — gestützt auf den Vertrag über die Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 6 Unterabsatz 1 gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 236 Buchstabe a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Um bei den Bezeichnungen der verschiedenen Zusammensetzungen des Rates den durch den Vertrag von Lissabon bewirkten Änderungen an den früheren Verträgen — insbesondere was Raumfahrt und Sport anbelangt — Rechnung zu tragen, ist es angezeigt, die Bezeichnung der Zusammensetzung „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“ um den Zusatz „Raumfahrt“ und die Bezeichnung der Zusammensetzung „Bildung, Jugend und Kultur“ um den Zusatz „Sport“ zu ergänzen. (2) Die Liste der Zusammensetzungen des Rates in der Fassung des Anhangs zu dem Beschluss 2009/878/EU des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 1. Dezember 2009 zur Festsetzung der Liste der Zusammensetzungen des Rates, die zu den in Artikel 16 Absatz 6 Unterabsätze 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union genannten Zusammensetzungen hinzukommen (1), die auch in Anhang I der Geschäftsordnung des Rates (2) aufgeführt ist, sollte daher geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Liste der Zusammensetzungen des Rates im Anhang zu dem Beschluss 2009/878/EU sowie dementsprechend die Liste der Zusammensetzungen des Rates in Anhang I der Geschäftsordnung des Rates werden wie folgt geändert: 1. Nummer 6 „Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)“ erhält folgende Fassung: „6. Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt)“; 2. Nummer 10 „Bildung, Jugend und Kultur“ erhält folgende Fassung: „10. Bildung, Jugend, Kultur und Sport“. Die Fußnoten bleiben unverändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 16. September 2010. Im Namen des Europäischen Rates Der Präsident H. VAN ROMPUY (1)   ABl. L 315 vom 2.12.2009, S. 46. (2)   ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.