Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/2231 des Rates vom 9. Dezember 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans 2022 der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

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15.12.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 448/64 BESCHLUSS (EU) 2021/2231 DES RATES vom 9. Dezember 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans 2022 der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „VGV“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (1) durch die Union geschlossen und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. (2) Nach Artikel 35 VGV hat der Regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft zu verabschieden. Artikel 35 VGV ermächtigt den Lenkungsausschuss auch, Beschlüsse zur Festlegung des Verfahrens für die Ausführung des Haushaltsplans zu fassen. (3) Der Lenkungsausschuss soll während seiner Sitzung im Dezember 2021 einen Beschluss über den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2022 annehmen. (4) Der vorgeschlagene Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2022 ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Gremien der Verkehrsgemeinschaft erforderlich. Er deckt die Kosten für Personal, Reisen, IT-Ausrüstung und Software sowie operative Ausgaben ab, beispielsweise für Studien, technische Hilfe und die Organisation von Konferenzen und Sitzungen. (5) Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da ein solcher Beschluss für das Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und für die Union bindend sein wird — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft betreffend den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2022 zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Regionalen Lenkungsausschusses (2). Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2021. Im Namen des Rates Der Präsident A. HOJS (1)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1). (2)  Siehe Dokument ST 14006/21 unter http://register.consilium.europa.eu.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.