Europäische Union

94/241/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. November 1993 über die Gewährung einer Unterstützung aus dem Kohäsions-Finanzinstrument für ein Vorhaben in Irland betreffend die regionale Wasserversorgung (Phase I), Lough Mask. Nr. FC: 93/07/61/038 (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31994D0241. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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informiert sie die in dem Mitgliedstaat für die Durchführung des Vorhabens verantwortliche Behörde. Der mitteilende Brief bestimmt auch die Schritte, die bezueglich der bereits gezahlten Gemeinschaftsmittel zu unternehmen sind. 3. Hinsichtlich der Vorhaben, die Gegenstand einer der obengenannten Maßnahmen sind, werden die laufenden und künftigen Zahlungen als völlig oder teilweise ausgesetzt angesehen, bis die Kommission sich vergewissert hat, daß die erforderlichen Abhilfemaßnahmen getroffen worden sind. 4. Falls diese Prüfung schließlich erkennen lässt, daß die Bedingungen nicht erfuellt worden sind und die korrigierenden Maßnahmen nicht vorgenommen werden, kann die Unterstützung gekürzt oder gestrichen werden. Zur Rückforderung unrechtmässig gezahlter Beträge siehe Anhang III Ziffer 11.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.