Europäische Union
Beschluss (EU) 2020/1658 des Rates vom 6. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung der Republik Usbekistan zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Amtliche Ursprungsfassung
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- L_2020376DE.01000101.doc.html text/html
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