Europäische Union

2014/950/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Dezember 2014 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 10135)

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24.12.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 369/71 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2014 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 10135) (Nur der griechische, der englische und der slowenische Text sind verbindlich) (2014/950/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 31, nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit. (2) Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und die nach Abschluss des Verfahrens erstellten Berichte sind von der Kommission geprüft worden. (3) Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 dürfen nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union getätigt wurden. (4) Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, vom EGFL und vom ELER nicht finanziert werden kann. (5) Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL und des ELER anerkannt werden, sind anzugeben. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben. (6) Für die in diesen Beschluss einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union von der Finanzierung ausgeschlossen werden, im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht. (7) Der vorliegende Beschluss greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 1. September 2014 noch anhängig waren und Rechtsfragen betreffen, die Gegenstand dieses Beschlusses sind — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL oder des ELER erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossen. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an Irland, die Hellenische Republik und die Republik Slowenien gerichtet. Brüssel, den 19. Dezember 2014 Für die Kommission Phil HOGAN Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103. (2)   ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. ANHANG Haushaltsposten: 6701 MS Maßnahme Haushalts– jahr Grund Art Berichtigung (%) Währung Betrag Abzüge Finanzielle Auswirkungen GR Ausfuhrerstattungen — Nicht– Anhang– I– Erzeugnisse 2008 Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 13 507,00 0,00 – 13 507,00   Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglucose 2008 Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 47 747,49 0,00 – 47 747,49   _Wiedereinziehungen 2009 Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006 PAUSCHAL 2,00 % EUR – 872 542,52 0,00 – 872 542,52   _Wiedereinziehungen 2010 Fehlende Anweisungen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 952/2006 PAUSCHAL 2,00 % EUR – 845 323,17 0,00 – 845 323,17   Wein — Pflanzrechte   Rückzahlung aufgrund des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache T– 367/12 PUNKTUELL 0,00 % EUR 21 336 120,00 0,00 21 336 120,00 GR Sonstige Direktbeihilfen — Artikel 68 bis 72 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 2011 Nichterreichen des vorgeschriebenen Kontrollsatzes, Unzulänglichkeiten beim Zeitpunkt der Vor– Ort– Kontrollen und Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestsatzes der Vor– Ort– Kontrollen für die Beihilfe für die Schaf– und Ziegenhaltung PAUSCHAL 2,00 % EUR – 476 400,54 0,00 – 476 400,54 GR Entkoppelte Direktbeihilfen 2009 Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR – 34 622 028,32 – 68 359,28 – 34 553 669,04   Sonstige Direktbeihilfen 2009 Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 11 294 787,52 – 97 073,53 – 11 197 713,99   Entkoppelte Direktbeihilfen 2009 Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 10,00 % EUR – 32 548 736,62 – 64 265,67 – 32 484 470,95   Sonstige Direktbeihilfen 2009 Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 100,00 % EUR 0,00 – 132 067,09 132 067,09   Entkoppelte Direktbeihilfen 2010 Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 2,00 % EUR 6 274,63 12,55 6 262,08   Sonstige Direktbeihilfen 2010 Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 5,00 % EUR 27,37 0,05 27,32   Entkoppelte Direktbeihilfen 2010 Mängel beim LPIS und bei Vor– Ort– Kontrollen, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 10,00 % EUR 5 898,88 11,80 5 887,08 GR Finanzprüfung — Überschreitung 2011 Überschreitung der finanziellen Obergrenzen PUNKTUELL 0,00 % EUR – 21 940,77 – 21 940,77 0,00   Finanzprüfung — Zahlungsverzug und Zahlungsfristen 2011 Verspätete Zahlungen PUNKTUELL 0,00 % EUR – 1 617 403,78 – 1 751 757,38 134 353,60           GR insgesamt: EUR – 61 012 096,85 – 2 135 439,32 – 58 876 657,53 MS Maßnahme Haushalts– jahr Grund Art Berichtigung (%) Währung Betrag Abzüge Finanzielle Auswirkungen IE Obst und Gemüse — Operationelle Programme 2009 Fehlende Kontrollen der Einhaltung von Anerkennungskriterien PAUSCHAL 10,00 % EUR – 477 165,20 0,00 – 477 165,20   Obst und Gemüse — Operationelle Programme 2010 Fehlende Kontrollen der Einhaltung von Anerkennungskriterien PAUSCHAL 10,00 % EUR – 578 539,13 0,00 – 578 539,13           IE insgesamt: EUR – 1 055 704,33 0,00 – 1 055 704,33 MS Maßnahme Haushalts– jahr Grund Art Berichtigung (%) Währung Betrag Abzüge Finanzielle Auswirkungen SI Zucker — Umstrukturierungsfonds 2009 Immer noch Silos auf dem Gelände der Zuckerfabrik vorhanden PUNKTUELL 0,00 % EUR – 8 700 815,25 0,00 – 8 700 815,25           SI Insgesamt: EUR – 8 700 815,25 0,00 – 8 700 815,25 Gesamtbeträge nach Haushaltsposten: 6701 Betrag Abzüge Finanzielle Auswirkungen – 70 768 616,43 – 2 135 439,32 – 68 633 177,11 Haushaltsposten: 6711 MS Maßnahme Haushaltsjahr Grund Art Berichtigung (%) Währung Betrag Abzüge Finanzielle Auswirkungen GR Ländliche Entwicklung — ELER — Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen) 2009 Mängel beim LPIS und bei Vor-Ort-Kontrollen, 2. Säule, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 5 007 867,36 – 2 318 055,75 – 2 689 811,61   Ländliche Entwicklung — ELER — Schwerpunkt 2 (2007-2013, flächenbezogene Maßnahmen) 2010 Mängel beim LPIS und bei Vor-Ort-Kontrollen, 2. Säule, Antragsjahr 2008 PAUSCHAL 5,00 % EUR – 5 496 524,54 – 270 175,45 – 5 226 349,09           GR insgesamt: EUR – 10 504 391,90 – 2 588 231,20 – 7 916 160,70 Gesamtbeträge nach Haushaltsposten: 6711 Betrag Abzüge Finanzielle Auswirkungen – 10 504 391,90 – 2 588 231,20 – 7 916 160,70

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.