Europäische Union

2005/630/EG: Beschluss der Kommission vom 26. August 2005 zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates

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31.8.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 225/23 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. August 2005 zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates (2005/630/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1, nach Anhörung des Ausschusses, der nach Artikel 17 der Richtlinie 2003/8/EG eingesetzt wurde, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2004/844/EG der Kommission (2) wurde ein Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG eingeführt. (2) Laut Richtlinie 2003/8/EG soll die Kommission auch ein Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe zur Erleichterung der Übermittlung dieser Anträge an die Justizbehörden der Mitgliedstaaten erstellen. (3) Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wirkte Dänemark nicht an der Annahme der Richtlinie 2003/8/EG mit, die für Dänemark daher nicht bindend ist und die es nicht anwenden muss — BESCHLIESST: Einziger Artikel Das Standardformular in der Anlage zu dieser Entscheidung für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe wird hiermit angenommen. Brüssel, den 26. August 2005 Für die Kommission Franco FRATTINI Vizepräsident (1)   ABl. L 26 vom 31.1.2003, S. 41. (2)   ABl. L 365 vom 10.12.2004, S. 27. ANHANG STANDARDFORMULAR Text von Bild Formular für die Übermittlung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe Ggf. Angabe von Gründen, die eine besonders zügige Antragsbearbeitung rechtfertigen: Aktenzeichen: Übermittlung von: Datum der Übermittlung: Angaben zur Übermittlungsbehörde Bezeichnung der Übermittlungsbehörde: Mitgliedstaat: Sachbearbeiter: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: An: Angaben zur Empfangsbehörde Bezeichnung: Mitgliedstaat: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Text von Bild Angaben zum Antragsteller auf Prozesskostenhilfe Name und Vorname bzw. Firmenbezeichnung: Name und Vorname des Vertreters des Antragstellers, sofern Letzterer minderjährig oder prozessunfähig ist: Name und Vorname eines etwaigen Vertreters des Antragstellers, sofern Letzterer volljährig und prozessfähig ist (Anwalt, Rechtsbeistand usw.): Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Vom Antragsteller verstandene Sprache(n): Angaben zum Verfahren 1. Handelt es sich beim Antragsteller auf Prozesskostenhilfe um Kläger oder Beklagten? 2. Die Prozesskostenhilfe wird beantragt für: a) vorprozessuale Rechtsberatung O b) Beistand (Beratung und/oder Vertretung) im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens O c) Beistand (Beratung und/oder Vertretung) im Rahmen eines geplanten Gerichtsverfahrens O d) Beistand (Beratung und/oder Vertretung) im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens O In diesem Fall sind anzugeben: Nummer der Rechtssache: Datum der Verhandlungen: Bezeichnung des Gerichts: Anschrift des Gerichts: e) Beistand und/oder Vertretung im Rahmen eines Rechtsstreits über eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung? O Text von Bild In diesem Fall sind anzugeben: Name und Anschrift des Gerichts: Datum der Entscheidung: Gegenstand des Rechtsstreits: Rechtsbehelf gegen die Entscheidung O Zwangsvollstreckung der Entscheidung O 3. Gegenpartei: 4. Kurze Beschreibung des Streitgegenstands sowie in den Fällen unter Nummer 2 Buchstaben a, b und c Angaben zur Ermittlung des wahrscheinlich zuständigen Gerichts: EMPFANGSBESTÄTIGUNG Die Empfangsbehörde Bezeichnung: Mitgliedstaat: Aktenzeichen: Empfangsdatum: Sachbearbeiter: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Gegebenenfalls Übermittlung des Antrags an: Bezeichnung: Sachbearbeiter: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Text von Bild bestätigt den Empfang des von der folgenden Übermittlungsbehörde übersandten Antrags: Übermittlungsbehörde Bezeichnung: Mitgliedstaat: Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Ort: Datum: Unterschrift:

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.