Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1174 des Rates vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije

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17.7.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 189/38 BESCHLUSS (EU) 2015/1174 DES RATES vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1, gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 10. Juni 2015 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banka Slovenije (EZB/2015/23) (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat anerkannt werden. (2) Das Mandat des gegenwärtigen externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije, Deloitte Revizija d.o.o., endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2014. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2015 einen neuen externen Rechnungsprüfer zu bestellen. (3) Die Banka Slovenije hat Ernst & Young d.o.o. als externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 ausgewählt. (4) Der EZB-Rat hat empfohlen, Ernst & Young d.o.o. als externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 zu bestellen. (5) Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 1 Absatz 13 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung: „(13) Ernst & Young d.o.o. wird als der externe Rechnungsprüfer der Banka Slovenije für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 anerkannt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 14. Juli 2015. Im Namen des Rates Der Präsident P. GRAMEGNA (1)   ABl. C 201 vom 18.6.2015, S. 1. (2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.