Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/241 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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21.2.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 40/23 BESCHLUSS (GASP) 2022/241 DES RATES vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) Die EU erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin; folglich erkennt sie auch die sogenannten Wahlen auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim nicht an. (3) Nachdem die Russische Föderation im September 2021 sogenannte Wahlen zur Staatsduma in der rechtswidrig annektierten „Autonomen Republik Krim“ und in der Stadt Sewastopol durchgeführt hat, ist der Rat der Auffassung, dass fünf Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. (4) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2022. Im Namen des Rates Der Präsident J. BORRELL FONTELLES (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). ANHANG Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste „204. Aleksei Yurievich CHERNIAK (Алексей Юрьевич ЧЕРНЯК) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 27.8.1973 Geburtsort: Alma-Ata, Kasachische SSR (heute Kasachstan) Staatsangehörigkeit: Russisch Mitglied der Staatsduma der Russischen Föderation seit dem 19. September 2021. Gewählt für die rechtswidrig annektierte ‚Autonome Republik Krim‘ im sogenannten ‚Wahlkreis Simferopol‘. Mitglied der Regierungspartei ‚Vereintes Russland‘. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er sich für die weitere Eingliederung der sogenannten ‚Republik Krim‘ in die Russische Föderation eingesetzt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. 21.2.2022 205. Leonid Ivanovich BABASHOV (Леонид Иванович БАБАШОВ) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 31.1.1966 Geburtsort: Petrovka, Oblast Krim, Ukrainische SSR (heute Ukraine) Mitglied der Staatsduma der Russischen Föderation seit dem 19. September 2021. Gewählt für die rechtswidrig annektierte ‚Autonome Republik Krim‘ im sogenannten ‚Wahlkreis Yevpatoria‘. Mitglied der Regierungspartei ‚Vereintes Russland‘. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er sich für die weitere Eingliederung der sogenannten ‚Republik Krim‘ in die Russische Föderation eingesetzt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. 21.2.2022 206. Tatiana Georgievna LOBACH (Татьяна Георгиевна ЛОБАЧ) Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: 8.1.1974 Geburtsort: Khmelnytskyi, Ukrainische SSR (heute Ukraine) Mitglied der Staatsduma der Russischen Föderation seit dem 19. September 2021. Gewählt für die rechtswidrig annektierte Stadt Sewastopol im sogenannten ‚Wahlkreis Sewastopol‘. Mitglied der Regierungspartei ‚Vereintes Russland‘. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat sie sich für die weitere Eingliederung der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol in die Russische Föderation eingesetzt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. 21.2.2022 207. Nina Sergeevna FAUSTOVA (Нина Сергеевна ФАУСТОВА) Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: 11.7.1983 Geburtsort: Kyzyl, Republik Tuwa, Russische SFSR (heute Russische Föderation) Leiterin der Wahlkommission von Sewastopol, die an der Organisation der sogenannten Wahlen auf der rechtswidrig annektierten ‚Autonomen Republik Krim‘ und in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol im September 2021 teilgenommen hat. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat sie aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. 21.2.2022 208. Aleksandr Evgenevich CHMYHALOV (Александр Евгеньевич ЧМЫХАЛОВ) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 13.6.1990 Stellvertretender Leiter der Wahlkommission von Sewastopol, die an der Organisation der sogenannten Wahlen auf der rechtswidrig annektierten ‚Autonomen Republik Krim‘ und in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol im September 2021 teilgenommen hat. Mitglied der Regierungspartei ‚Vereintes Russland‘. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. 21.2.2022“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.