Europäische Union

73/357/EWG: Beschluß der Kommission vom 21. November 1973 zur Ergänzung des Beschlusses der Kommission vom 3. April 1968 über die Ermächtigung zum Erlaß bestimmter Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen

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Avis juridique important | 31973D0357 73/357/EWG: Beschluß der Kommission vom 21. November 1973 zur Ergänzung des Beschlusses der Kommission vom 3. April 1968 über die Ermächtigung zum Erlaß bestimmter Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen Amtsblatt Nr. L 323 vom 24/11/1973 S. 0032 - 0032 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 5 S. 0178 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 5 S. 0178 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. November 1973 zur Ergänzung des Beschlusses der Kommission vom 3. April 1968 über die Ermächtigung zum Erlaß bestimmter Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen (73/357/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, gestützt auf die vorläufige Geschäftsordnung der Kommission vom 6. Juli 1967 (1), geändert durch den Beschluß vom 2. Juli 1970 (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Durch ihren Beschluß vom 3. April 1968 (3), zuletzt geändert durch ihren Beschluß vom 7. November 1973 (4), führte die Kommission eine Regelung der Ermächtigung zum Erlaß bestimmter Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktorganisation ein. Die Motive, die die Kommission zur Einführung dieser Regelung veranlassten, gelten auch für die Festsetzung der in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 608/72 des Rates vom 23. März 1972 über die Anwendungsregeln im Zuckersektor im Falle eines erheblichen Preisanstiegs auf dem Weltmarkt (5) vorgesehenen Sonder-Abschöpfungen bei der Ausfuhr von Zukker - BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d) des Beschlusses der Kommission vom 3. April 1968 wird durch folgenden Unterabsatz ergänzt: - die Sonder-Abschöpfung bei der Ausfuhr im Sinne von Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 608/72 des Rates vom 23. März 1972 über die Anwendungsregeln im Zuckersektor im Falle eines erheblichen Preisanstiegs auf dem Weltmarkt. Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 23. November 1973 in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Brüssel, den 21. November 1973 Für die Kommission Der Präsident François-Xavier ORTOLI (1)ABl. Nr. 147 vom 11.7.1967, S. 1. (2)ABl. Nr. L 145 vom 3.7.1970, S. 28. (3)ABl. Nr. L 89 vom 10.4.1968, S. 13. (4)ABl. Nr. L 308 vom 8.11.1973, S. 27. (5)ABl. Nr. L 75 vom 28.3.1972, S. 5.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.