Europäische Union
2010/750/EU: Beschluss der Kommission vom 3. Dezember 2010 zur Festlegung des Restbetrags, der beim Abschluss der aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums an Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei zu zahlen bzw. von diesen wiedereinzuziehen ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8471)
Amtliche Ursprungsfassung
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