Europäische Union

2006/390/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Mai 2006 zu von der Tschechischen Republik nach Artikel 95 Absatz 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2036) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32006D0390. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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schechischen Behörde, die zu dem Schluss kommt, dass das PEC/PNEC-Verhältnis sehr nahe an 1 liegt, ist eine Überprüfung durch den SCHER erforderlich, um klarzustellen, ob tatsächlich eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt besteht. Der wissenschaftliche Ausschuss der Kommission wurde in der Vergangenheit bereits konsultiert, als Österreich, Finnland und Schweden ähnliche Studien zur Untermauerung ihrer Anträge auf nationale Ausnahmegenehmigungen vorlegten. Mit der Entscheidung der Kommission nach Artikel 95 Absatz 6 Unterabsatz 1 sollte daher gewartet werden, bis das Ergebnis dieser Überprüfung vorliegt. Unter diesen Umständen ist die Kommission der Auffassung, dass es gerechtfertigt ist, den sechsmonatigen Zeitraum, binnen dessen sie die einzelstaatlichen Bestimmungen billigen oder ablehnen muss, zu verlängern, um eine sorgfältige Beurteilung und Stellungnahme des wissenschaftlichen Ausschusses zu ermöglichen und entsprechende Schlussfolgerungen hinsichtlich der einzelstaatlichen Bestimmungen zu ziehen. Zu diesem Zweck ist eine Verlängerung des Zeitraums bis zum 6. Dezember 2006 erforderlich. 2.2.2.   Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit (53) Auf der Grundlage seiner Annahmen und Szenarien kommt der tschechische Bericht zu dem Ergebnis, dass derzeit keine Risiken für die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von Cadmium in Düngemitteln bestehen. (54) Die von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) festgelegte tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (PWTI) von Cadmium beträgt 7 μg/kg/Woche. Dieser Wert entspricht 60 μg/Tag für eine Person mit einem durchschnittlichen Gewicht von 60 kg. In der Tschechischen Republik wurde die durchschnittliche tägliche Cadmiumaufnahme eines Erwachsenen im Jahr 2000 auf 12—27 μg/Tag geschätzt, je nach dem zugrunde gelegten Szenario; dies entspricht rund 19 %—45 % des WHO-Grenzwerts. (55) In dem von den tschechischen Behörden vorgelegten Risikobeschreibungsmodul für den Menschen wurden die Cadmiumaufnahmemengen in verschiedenen Szenarien mit den von der WHO empfohlenen Grenzwerten verglichen. Das Ergebnis ist der so genannte Sicherheitsspielraum (margin of safety — MOS). Wenn der Sicherheitsspielraum größer als 1 ist, kann die untersuchte Situation als potenzielle Gefahrenquelle für exponierte Personen gelten. Bei den Annahmen und der in dem tschechischen Bericht angewandten Methodik, die von dem wissenschaftlichen Ausschuss geprüft werden, wurde der MOS-Grenzwert von 1 in keinem der Expositionsszenarien überschritten, auch nicht in dem Obergrenzen-Szenario, d.h. es wird angenommen, dass 100 % der Nahrungsmittel von gedüngten landwirtschaftlich genutzten Böden stammen und der Cadmiumgehalt bei 90 mg/kg P2O5 liegt. IV.   FAZIT (56) Angesichts der obigen Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der von der Tschechischen Republik am 1. Dezember 2005 gestellte Antrag auf Genehmigung der einzelstaatlichen Bestimmungen über die Begrenzung des Cadmiumgehalts in Düngemitteln zulässig ist. (57) Allerdings ist die Kommission der Auffassung, dass es angesichts der Komplexität des Sachverhalts und des Mangels an Beweisen für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerechtfertigt ist, den in Artikel 95 Absatz 6 Unterabsatz 1 genannten Zeitraum bis zum 6. Dezember 2006 zu verlängern — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Gemäß Artikel 95 Absatz 6 Unterabsatz 3 EG-Vertrag wird der in Unterabsatz 1 des genannten Artikels angegebene Zeitraum für die Billigung oder Ablehnung der einzelstaatlichen Bestimmungen über Cadmium in Düngemitteln, von der Tschechischen Republik mitgeteilt am 1. Dezember 2005, nach Artikel 95 Absatz 4 bis zum 6. Dezember 2006 verlängert. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet. Brüssel, den 24. Mai 2006 Für die Kommission Günter VERHEUGEN Vizepräsident (1)   ABl. L 304 vom 21.11.2003, S. 1. (2)   ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 21. (3)   ABl. L 18 vom 23.1.1999, S. 60. (4)  Entscheidung 2002/366 der Kommission vom 15. Mai 2002 zu von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln (ABl. L 132 vom 17.5.2002, S. 65). (5)  Entscheidung 2002/398 der Kommission vom 24 Mai 2002 zu von der Republik Finnland gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln (ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 15). (6)  Entscheidung 2002/399 der Kommission vom 24 Mai 2002 zu von dem Königreich Schweden gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln (ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 24). (7)   ABl. L 129 vom 17.5.2006, S. 31. (8)   ABl. L 129 vom 17.5.2006, S. 25. (9)   ABl. L 129 vom 17.5.2006, S. 19. (10)  Gesetz 156/1998 vom 12. Juni 1998 über Düngemittel, Bodenergänzung, Pflanzenergänzung und Substrate und über die agrochemische Untersuchung von Agrarland (Sbírka zákonů České Republiky Nr. 54, 13.7.1998, S. 6709). (11)  Sbírka zákonů České Republiky Nr. 137, 20.12.2000, S. 7404. (12)  Sbírka zákonů České Republiky Nr. 75, 20.5.2005, S. 3928. (13)   ABl. C 29 vom 4.2.2006, S. 8. (14)  Čupr, P., Sáňka, M., Holoubek, I.: Study to assess risks to the environment and health resulting from the use of phosphate fertilisers containing cadmium, November 2005; RECETOX Research Centre for Environmental Chemistry and Ecotoxicology, Masaryk University; TOCOEN REPORT No 285; http://europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/legislation/fertilizers/cadmium/sctee.pdf (15)   ABl. L 84 vom 5.4.1993, S. 1. (16)  ERM, Study on data requirements and programme for data production and gathering to support a future evaluation of the risks to health and the environment for cadmium in fertilisers, März 1999; Siehe auch ERM, Study to establish a programme of detailed procedures for the assessment of risks to health and the environment from cadmium in fertilisers, Februar 2000. (17)  http://europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/legislation/fertilizers/cadmium/reports_en.htm (18)  ERM, analysis and conclusions from Member States’ assessment of the risk to health and the environment from Cadmium in fertilisers, Oktober 2001. (19)  Umbenannt in wissenschaftlicher Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER). (20)  CSTEE’s opinion on Member State assessments of the risk to health and the environment from cadmium in fertilisers. (Stellungnahme des SCTEE über die Bewertungen der Mitgliedstaaten der Risiken für Gesundheit und Umwelt durch Cadmium in Düngemitteln). Stellungnahme abgegeben auf der 33. Vollsitzung des CSTEE in Brüssel am 24. September 2002; http://europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/legislation/fertilizers/cadmium/sctee.pdf (21)  Porenwasser ist das im Boden enthaltene Wasser, das aufgrund der Kapillarität zwischen den festen Bodenpartikeln vorhanden ist. (22)  PNEC: (Predictable No-Effect Concentration.) vorausgesagter auswirkungsloser Wert. (23)  Bei der Methodik zur Risikobewertung nach Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, ausführlicher dargelegt in dem Technical Guidance Document on risk assessment for new and existing substances, wird das Verhältnis der PEC einer bestimmten Substanz und der vorausgesagten PNEC dieser Substanz in einem spezifischen Umweltbereich berechnet. Risiken werden mit dem PEC/PNEC-Verhältnis angegeben, das in dem tschechischen Bericht als Gefahrenindex bezeichnet wird. Ein PEC/PNEC-Verhältnis unter 1 bedeutet, dass keine Gefahr für die Umwelt besteht, während ein Verhältnis von 1 oder mehr ein tatsächliches oder potenzielles Risiko angibt; je größer der Wert, desto größer die Wirkung. In Fällen, in denen das PEC/PNEC-Verhältnis größer als 1 ist werden angemessene Risikomanagementmaßnahmen angegeben.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.