Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/2248 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (Neufassung) (EZB/2016/36)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-01-01

Quellenkennung: 32016D0036(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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für eine jede NZB für das zweite bis fünfte Jahr nach der Bargeldumstellung ergebenden Ausgleichsbeträge aufgeschlagen werden. ANHANG IV AUFGEHOBENER BESCHLUSS UND LISTE NACHFOLGENDER ÄNDERUNGEN Beschluss EZB/2010/23 ABI. L 35 vom 9.2.2011, S. 17. Beschluss EZB/2011/18 ABI. L 319 vom 2.12.2011, S. 116. Beschluss EZB/2014/24 ABI. L 117 vom 7.6.2014, S. 168. Beschluss EZB/2014/56 ABI. L 53 vom 25.2.2015, S. 21. Beschluss EZB/2015/37 ABI. L 313 vom 28.11.2015, S. 42. ( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). ( 2 ) Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation) (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3). ( 3 ) Bei der Mitteleuropäischen Zeit wird die Umstellung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit berücksichtigt. ( 4 ) Leitlinie (EU) 2016/2249 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34) (siehe Seite 37 dieses Amtsblatts). ( 5 ) Beschluss (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank vom 3. Februar 2020 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (EZB/2020/9) (ABl. L 39 vom 12.2.2020, S. 12). ( 6 ) Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank vom 24. März 2020 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17) (ABl. L 91 vom 25.3.2020, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.