Europäische Union

2014/29/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 29. August 2013 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2013/27)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0027(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

21.1.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 16/51 BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. August 2013 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2013/27) (2014/29/EU) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 1, gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 16, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Beschluss EZB/2013/28 vom 29. August 2013 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank (1) regelt die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank (EZB) (nachfolgend der „Schlüssel für die Kapitalzeichnung“) gemäß Artikel 29.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank und legt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 die neuen Gewichtsanteile fest, die jeder nationalen Zentralbank (NZB) im angepassten Schlüssel für die Kapitalzeichnung zugeteilt werden (nachfolgend die „Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung“). (2) Nach Artikel 1 des Beschlusses 2013/387/EU des Rates vom 9. Juli 2013 über die Einführung des Euro in Lettland am 1. Januar 2014 (2) und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags erfüllt Lettland die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro. Die gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 (3) für Lettland geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben. (3) In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (4) wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des genannten Beschlusses verwiesen, in dem der seit dem 1. Juli 2013 geltende Banknoten-Verteilungsschlüssel festgelegt wird. Im Hinblick darauf, dass ab dem 1. Januar 2014 neue Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung gelten, und Lettland am 1. Januar 2014 den Euro einführt, ist es erforderlich, den Beschluss EZB/2010/29 zu ändern, damit der ab dem 1. Januar 2014 geltende Banknoten-Verteilungsschlüssel festgelegt werden kann — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Änderung (1)   Artikel 1 Buchstabe d Satz 3 des Beschlusses EZB/2010/29 erhält folgende Fassung: „Anhang I dieses Beschlusses definiert den Banknoten-Verteilungsschlüssel, der ab dem 1. Januar 2014 gilt.“ (2)   Anhang I des Beschlusses EZB/2010/29 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Geschehen zu Frankfurt am Main am 29. August 2013. Der Präsident der EZB Mario DRAGHI (1)  Siehe Seite 53 dieses Amtsblatts. (2)   ABl. L 195 vom 18.7.2013, S. 24. (3)  Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33). (4)   ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26. ANHANG „ANHANG I BANKNOTEN-VERTEILUNGSSCHLÜSSEL AB DEM 1. JANUAR 2014 Europäische Zentralbank 8,0000  % Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique 3,2575  % Deutsche Bundesbank 23,6605  % Eesti Pank 0,2535  % Bank Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland 1,5260  % Bank of Greece 2,6730  % Banco de España 11,6230  % Banque de France 18,6415  % Banca d’Italia 16,1850  % Central Bank of Cyprus 0,1990  % Latvijas Banka 0,3710  % Banque centrale du Luxembourg 0,2670  % Bank Ċentrali ta‘ Malta/Central Bank of Malta 0,0850  % De Nederlandsche Bank 5,2635  % Oesterreichische Nationalbank 2,5810  % Banco de Portugal 2,2920  % Banka Slovenije 0,4540  % Národná banka Slovenska 1,0155  % Suomen Pankki 1,6520  % INSGESAMT 100,0000  %“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.