Europäische Union

2009/22/EG: Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2008 zur Ernennung des Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union

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14.1.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 9/51 BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2008 zur Ernennung des Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union (2009/22/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207, unter Bezugnahme auf den Beschluss 2001/79/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärausschusses der Europäischen Union (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 3 des Beschlusses 2001/79/GASP wird der Vorsitzende des Militärausschusses vom Rat auf Empfehlung des auf Ebene der Generalstabschefs zusammentretenden Ausschusses ernannt. (2) Der auf der Ebene der Generalstabschefs zusammengetretene Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2008 empfohlen, General Håkan SYRÉN zum Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union zu ernennen — BESCHLIESST: Artikel 1 General Håkan SYRÉN wird mit Wirkung vom 6. November 2009 für einen Zeitraum von drei Jahren zum Vorsitzenden des Militärausschusses der Europäischen Union ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2008. Im Namen des Rates Der Präsident B. KOUCHNER (1)   ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 4.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.