Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/2196 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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13.12.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union LI 445/14 BESCHLUSS (GASP) 2021/2196 DES RATES vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) Angesichts der Involvierung der Wagner Group, einer in Russland ansässigen privaten militärischen Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, in Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, insbesondere im Donezkbecken, vertritt der Rat die Ansicht, dass drei Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. (3) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2021. Im Namen des Rates Der Präsident J. BORRELL FONTELLES (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). ANHANG Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:   Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste „201. Dimitriy (Dimitry, Dmitri, Dmitry) Valerievich UTKIN (Дмитрий Валерьевич УТКИН) Funktion(en): Gründer und Kommandeur der Wagner Group; Geschäftsführer von Concord Management and Consulting Dienstgrad: Oberstleutnant (russisches Militär) Rufzeichen: Vagner/Wagner Geburtsdatum: 1.6.1970 oder 11.6.1970 ID Wagner Group: M-0209 Geburtsort: Asbest, Oblast Sverdlovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: Russisch Anschrift: Pskov, Russische Föderation Geschlecht: männlich Dimitriy Utkin, ehemaliger Offizier des russischen Militärgeheimdienstes (GRU), ist Gründer der Wagner Group und verantwortlich für die Koordinierung und Planung von Operationen zur Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine. In seiner Führungsposition innerhalb der Wagner Group war er persönlich im Kampfgebiet in der Ukraine anwesend, um die Aktivitäten der Mitglieder der Wagner Group zu koordinieren und zu planen. Aufgrund seiner Führungsposition ist er deshalb für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedroht haben, verantwortlich und hat diese aktiv durchgeführt. 13.12.2021 202. Denis Yurievich KHARITONOV (Денис Юрьевич ХАРИТОНОВ) Funktion(en): Stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens; Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan; Söldner der Wagner Group Geburtsdatum: 16.3.1980 Geburtsort: Oblast Astrakhan, Russische SFSR Staatsangehörigkeit: Russisch Reisepass-Nr.: 76 2759110 Ausgestellt vom Innenministerium (MWD) 30001 Gültig bis: 10.3.2030 Anschrift: Dorf Ilyinka, Oblast Astrakhan, Russische Föderation Geschlecht: männlich Denis Kharitonov ist stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens, Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan und Söldner der Wagner Group. Er kämpfte im Donezkbecken im separatistischen Steppe-Bataillon, wo er das Kommando über ein Platoon mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung führte. Er gab zu, dass er im Donezkbecken persönlich einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge abgeschossen hat. Er erhielt den Orden der Russischen Föderation ‚Für Verdienste um das Vaterland‘. Außerdem erhielt er interne Auszeichnungen der Wagner Group sowie Auszeichnungen des Leiters der Freiwilligenunion des Donezkbeckens und ehemaligen Premierministers der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘, Alexander Borodai (der gemäß dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates restriktiven Maßnahmen unterliegt). Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Maßnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 13.12.2021 203. Sergey Vladimirovich SHCHERBAKOV (Сергей Владимирович ЩЕРБАКОВ) Funktion(en): Freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group Geburtsdatum: 21.7.1981 Staatsangehörigkeit: Russisch Anschrift: Eventuell: Astrakhan, Rayon Kirovskiy, Raskolnikova 11 app. 5, Russische Föderation Geschlecht: männlich Sergey Shcherbakov ist freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group. Er kämpfte im Donezkbecken für die prorussischen Separatistentruppen als Mitglied einer mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung ausgestatteten Militäreinheit im prorussischen separatistischen Steppe-Bataillon, die einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge im Donezkbecken abgeschossen hat. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Maßnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 13.12.2021“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.