Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1220 des Rates vom 22. April 2024 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/1220 25.4.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/1220 DES RATES vom 22. April 2024 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (1), insbesondere auf Artikel 44, in Erwägung nachstehender Gründe: — Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 22. November 2023 endgültig festgestellt (2). — Die Kommission hat am 9. April 2024 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. — Der Rat muss unverzüglich seinen Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2024 festlegen, damit dringend ausreichende Mittel bereitgestellt werden können, um für den verbleibenden Teil des Jahres 2024 die Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung zweier weiterer Mitgliedstaaten an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zu decken. Daher ist eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union gerechtfertigt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 22. April 2024 festgelegt. Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/public-register/public-register-search/ eingesehen oder heruntergeladen werden. Geschehen zu Luxemburg am 22. April 2024. Im Namen des Rates Der Präsident I. BORRELL FONTELLES (1)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1. (2)   ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1220/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.