Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/1414 des Rates vom 21. April 2026 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1414 22.7.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/1414 DES RATES vom 21. April 2026 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186, in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), richtete die Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont 2020, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichtet wurde, für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028 ein. (2) Libanon ist eines der 19 an der PRIMA teilnehmenden Länder, die ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen haben, in dem die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind (4) (im Folgenden „PRIMA-Abkommen“). Das PRIMA-Abkommen soll in Kraft bleiben, solange der Beschluss (EU) 2017/1324 in Kraft ist. (3) Mit dem Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) wurde die Gesamtdauer der PRIMA bis zum 31. Dezember 2031 verlängert und vorgesehen, dass Libanon vorbehaltlich des Abschlusses eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des bestehenden PRIMA-Akommens weiterhin an der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ (6) teilnimmt. (4) Da Libanon sein Interesse an einer Fortsetzung der Beteiligung an der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ bekundet hat, sollte es die aktualisierten Bedingungen für eine solche Teilnahme förmlich akzeptieren. (5) Zu diesem Zweck hat der Rat am 9. November 2023 den Beschluss (EU) 2023/2621 (7) angenommen, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des PRIMA-Abkommens auszuhandeln, zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung Libanons an der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ (im Folgenden „Abkommen“) auszuhandeln. (6) Die Verhandlungen wurden am 22. Juli 2024 erfolgreich abgeschlossen, und im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2025/521 des Rates (8) wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“), am 8. Dezember 2025 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet. (7) Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) wird im Namen der Union genehmigt (9). Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme (10) in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 21. April 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Zustimmung vom 26. März 2026 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2)  Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1324/oj). (3)  Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1291/oj). (4)  Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 79 vom 22.3.2018, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2018/467/oj). (5)  Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung der Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont Europa (ABl. L, 2024/1167, 19.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1167/oj). (6)  Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/695/oj). (7)  Beschluss (EU) 2023/2621 des Rates vom 9. November 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung der Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien, der Arabischen Republik Ägypten, dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Libanesischen Republik bzw. dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen ihrer Beteiligung in Bezug auf Horizont Europa an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L, 2023/2621, 21.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2621/oj). (8)  Beschluss (EU) 2025/521 des Rates vom 10. März 2025 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L, 2025/521, 18.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/521/oj). (9)  Der Wortlaut des Abkommens wird im ABl. L, 2026/1415, 29.6.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2026/1415/oj, veröffentlicht. (10)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1414/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.