Europäische Union

2008/148/EG: Beschluss des Rates vom 22. März 2007 zur Genehmigung des Abschlusses eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Protokollierung der Verständigung über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über die internationale Zusammenarbeit bei der Forschung und Entwicklung im Bereich der intelligenten Fertigungssysteme (IMS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien, Kanada, den EFTA-Ländern Norwegen und Schweiz, Korea, Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D0148. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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ede beteiligte Region kommt für ihre eigene Beteiligung auf und leistet einen angemessenen Finanz- oder Sachbeitrag zu den Kosten des interregionalen IMS-Sekretariats. Das Sekretariat arbeitet im Einklang mit den Grundsätzen, die in den Programmbestimmungen festgelegt sind. Die Europäische Gemeinschaft ist bereit, das interregionale Sekretariat turnusmäßig zu übernehmen, wenn dies von den beteiligten Regionen beschlossen wird. Dieses Abkommen über die Zusammenarbeit hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Jede beteiligte Region kann sich jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten aus dem Abkommen zurückziehen. Die Beteiligten werden das Programm 5 Jahre nach seinem Beginn überprüfen. Die Europäische Gemeinschaft und Norwegen behalten sich das Recht vor, als eine einzige europäische Region aufzutreten. Durch dieses Schreiben und seine Annahme durch die beteiligten Regionen werden die Programmbedingungen gebilligt und wird die Verständigung über die Grundsätze der Zusammenarbeit im IMS-Programm festgehalten. Ich würde mich freuen, Ihre frühzeitige Bestätigung dieser Verständigung zu erhalten.“ Ich beehre mich, die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen. Im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (1)  The IMS collaboration scheme was launched in 1995, following the conclusion of a successful Feasibility Study. The duration of the initial IMS collaboration scheme was set at ten years up to 2005. Based on the experience gained in this initial phase, the partners to the IMS scheme decided to expand and improve on the initial phase. The Next-Phase IMS Working Group set up by the parties of IMS and the IMS International Steering Committee recommended that the partners to IMS renew the scheme with a modified framework for international multilateral collaboration in IMS. (2)  Revenue and expenditures need to be in one single budgetary document; which is subject to approval. (3)  Expenditures should not be increased simply to keep revenues and expenditures in balance. (4)  By way of example, an ‘exceptional carry over’ may be made as a provision against negative cashflow from year to year, to preserve operational flexibility. (5)  All contributions shall form a common pool and no members' contribution/revenue can be designated for use with a certain purpose only; concomitantly, no expenditure may be assigned to a particular contribution.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.