Europäische Union

Beschluss (GASP) 2019/416 des Rates vom 14. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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15.3.2019    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 73/117 BESCHLUSS (GASP) 2019/416 DES RATES vom 14. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) In Anbetracht der Gewaltanwendung durch die Russische Föderation, die am 25. November 2018 in der Straße von Kertsch in die Festnahme ukrainischer Soldaten und die Aufbringung von Schiffen mündete, die eine Verletzung des Völkerrechts sowie der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine darstellen, vertritt der Rat die Auffassung, dass weitere acht Personen auf die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen gesetzt werden sollten, die gemäß dem Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP restriktiven Maßnahmen unterliegen. (3) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 14. März 2019. Im Namen des Rates Der Präsident G. CIAMBA (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). ANHANG Die nachstehenden Personen werden in die Liste der Personen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste „176. Sergey Nikolayevich STANKEVICH (Сергей Николаевич СТАНКЕВИЧ) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 27.1.1963 Leiter der Grenzsicherungsabteilung des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die ‚Republik Krim und Sewastopol‘, Konteradmiral. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für das Vorgehen der Flotte der Küstenwache der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine sowie deren Sicherheit durch die Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019 177. Andrey Borisovich SHEIN (Андрей Борисович ШЕИН) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 10.6.1971 Stellvertretender Leiter der Grenzsicherungsabteilung — Leiter der Einheit der Küstenwache des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die ‚Republik Krim und Sewastopol‘. In dieser Eigenschaft nahm er an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung beim Vorgehen der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019 178. Aleksey Mikhailovich SALYAEV Aleksey Mikhailovich SALYAYEV Oleksii Mykhailovych SALIAIEV (Алексей Михайлович САЛЯЕВ, Олексій Михайлович САЛЯЄВ) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 22.8.1978 Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs ‚Don‘ (Schiffskennung 353) des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019 179. Andrei SHIPITSIN / SHYPITSIN (Андрей ШИПИЦИН / ШИПІЦИН) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 25.12.1969 Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs ‚Izumrud‘ des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligte, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019 180. Aleksey Vladimirovich SHATOKHIN / Oleksii Volodymyrovich SHATOKHIN (Алексей Владимирович ШАТОХИН / Олексій Володимирович ШАТОХІН) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 26.1.1971 Dienststellenleiter des Kontrollpunkts von Kertsch für die ‚Republik Krim und Sewastopol‘ des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er nahm an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe während des Vorgehens der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019 181. Ruslan Alexandrovich ROMASHKІN (Руслан Александрович РОМАШКИН) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 15.6.1976 Dienststellenleiter des Kontrollpunkts in der ‚Republik Krim und Sewastopol‘ des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. In dieser Eigenschaft war er für die Koordinierung des Vorgehens der Streitkräfte der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 verantwortlich, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019 182. Sergey Alekseevich SHCHERBAKOV (Сергей Алексеевич ЩЕРБАКОВ; Сергій Олексійович ЩЕРБАКОВ) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 2.11.1986 Befehlshabender Offizier des U-Boot-Abwehrschiffs ‚Suzdalets‘ der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligt war und sich aktiv an der Blockade des Reedeschleppers ‚Yani Kapu‘ und der Aufbringung des Kanonenboots ‚Nikopol‘ beteiligte. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019 183. Aleksandr Vladimirovich DVORNIKOV (Александр Владимирович ДВОРНИКОВ) Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 22.8.1961 Geburtsort: Ussuriysk, Primorskiy Krai, Russian Federation Kommandant des südlichen Militärdistrikts der russischen Streitkräfte, Generaloberst und verantwortlich für die Streitkräfte in der Region, einschließlich der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopol. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Handlungen der Schwarzmeerflotte und anderer Streitkräfte der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben. Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen. 15.3.2019“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.