Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2180 des Rates vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Zypern vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2180 29.9.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/2180 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Zypern vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 302, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/853 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), auf Vorschlag der zyprischen Regierung, nach Anhörung der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 300 Absatz 2 des Vertrags setzt sich der Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammen aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem sozialen und wirtschaftlichen, dem staatsbürgerlichen, dem beruflichen und dem kulturellen Bereich. (2) Am 16. September 2025 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/1911 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2025 bis zum 20. September 2030 angenommen. (3) Infolge des Ausscheidens von Herrn Pieris PIERI ist der Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses frei geworden. (4) Die zyprische Regierung hat Herrn Pavlos KALOSINATOS, Διευθυντής Ινστιτούτου Εργασίας Κύπρου ΠΕΟ, Μέλος Εκτελεστικού Συμβουλιού Παγκύπριας Εργατικής Ομοσπονδίας ΠΕΟ (Direktor des zyprischen Instituts für Arbeit (INEK-ΡΕΟ), Mitglied des Exekutivrats des Gesamtzyprischen Arbeitnehmerverbands (PEO)), als Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2030, vorgeschlagen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Pavlos KALOSINATOS, Διευθυντής Ινστιτούτου Εργασίας Κύπρου ΠΕΟ, Μέλος Εκτελεστικού Συμβουλιού Παγκύπριας Εργατικής Ομοσπονδίας ΠΕΟ (Direktor des zyprischen Instituts für Arbeit (INEK-ΡΕΟ), Mitglied des Exekutivrats des Gesamtzyprischen Arbeitnehmerverbands (PEO)), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2030, zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026. Im Namen des Rates Der Präsident T. BYRNE (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/853/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/1911 des Rates vom 16. September 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2025 bis zum 20. September 2030 (ABl. L, 2025/1911, 22.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1911/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2180/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.